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WAZ: Gleiche Chancen vor Gericht? / Regierung will Prozesskostenhilfe kappen!

Datum: Freitag, der 15. März 2013 @ 09:25:02 Thema: Deutsche Politik Infos

Essen (ots) - Gesellschaftspolitische Entwicklungen sind Treiber der Ausgaben bei der Prozesskostenhilfe.

Die eine: Die Höhe der Arbeitslosigkeit mit den Hartz-Gesetzen in der Folge. Gegen ihre Regeln klagen Betroffene.

Die andere: Die deutlich gestiegene Zahl der Ehescheidungen und die Probleme, vor denen die Ex-Partner im Fall der Trennung stehen. Sie werden oft vor Gericht entschieden.

Das geht mit Ausgaben von einer halben Milliarde Euro jährlich klar vom Konto der Steuerzahler. Der begleicht Anwaltskosten, die fällig werden und viele Kläger oder Beklagte nicht aus eigener Tasche zahlen können.

Darf eine Regierung diese Sozialleistung - das scheint sie ja zu sein - beschneiden? Wäre es nur eine: Ja.

Der Staat hat die Pflicht, Ausgaben zu prüfen, die zu Lasten der nächsten Generationen gehen.

Aber Prozesskostenhilfe ist mehr. Die Möglichkeit, ohne eigene Mittel einen Anwalt zu nehmen, sichert die Waffengleichheit vor dem Richter.

Es darf nicht sein, dass Arme dort schutz- und chancenloser antreten als Besserverdienende. Das Verfassungsgericht hat dies klar gemacht.

Warum riskiert Berlin (Bundesjustizministerin: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP) die Klatsche in Karlsruhe?

Kommentar von Dietmar Seher

Pressekontakt:

Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/55903/2433897/westdeutsche_allgemeine_zeitung/mail


Essen (ots) - Gesellschaftspolitische Entwicklungen sind Treiber der Ausgaben bei der Prozesskostenhilfe.

Die eine: Die Höhe der Arbeitslosigkeit mit den Hartz-Gesetzen in der Folge. Gegen ihre Regeln klagen Betroffene.

Die andere: Die deutlich gestiegene Zahl der Ehescheidungen und die Probleme, vor denen die Ex-Partner im Fall der Trennung stehen. Sie werden oft vor Gericht entschieden.

Das geht mit Ausgaben von einer halben Milliarde Euro jährlich klar vom Konto der Steuerzahler. Der begleicht Anwaltskosten, die fällig werden und viele Kläger oder Beklagte nicht aus eigener Tasche zahlen können.

Darf eine Regierung diese Sozialleistung - das scheint sie ja zu sein - beschneiden? Wäre es nur eine: Ja.

Der Staat hat die Pflicht, Ausgaben zu prüfen, die zu Lasten der nächsten Generationen gehen.

Aber Prozesskostenhilfe ist mehr. Die Möglichkeit, ohne eigene Mittel einen Anwalt zu nehmen, sichert die Waffengleichheit vor dem Richter.

Es darf nicht sein, dass Arme dort schutz- und chancenloser antreten als Besserverdienende. Das Verfassungsgericht hat dies klar gemacht.

Warum riskiert Berlin (Bundesjustizministerin: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP) die Klatsche in Karlsruhe?

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