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WAZ: Vorrang für das Recht auf Schutz!

Datum: Donnerstag, der 14. März 2013 @ 11:03:34 Thema: Deutsche Politik Infos

Essen (ots) - Wenn ein Häftling beim Freigang gewalttätig wird, kramt der Justizminister (Thomas Kutschaty, SPD) sofort die Statistik hervor; was bleibt ihm auch übrig: Es ist die ganz große Ausnahme.

Das stimmt natürlich, aber damit kann man Opfer nicht vertrösten. Zahlenwerk ist für jene, die von diesen großen Ausnahmen betroffen sind, nichts als theoretischer Brei. Sie haben ein Recht auf Schutz.

Der Fall des flüchtigen Häftlings aus Werl, der unter dringendem Verdacht steht, in Hamburg rückfällig geworden zu sein, zeigt das Dilemma des Strafvollzugs.

Die menschliche Justiz eines aufgeklärten Landes muss natürlich auch einem verurteilten Mörder die Chance geben, nach einer verbüßten Strafe in die Gesellschaft zurückzufinden.

Aber weil sie sich dabei auf Gutachterprognosen verlassen muss, sind Irrtümer nie auszuschließen.

Gerade weil dieses Restrisiko besteht, müssen die Maßstäbe für Freigänge in der Praxis strengstmöglich angelegt werden.

Das ist in diesem Fall womöglich nicht so gewesen - der Mann war immer noch drogensüchtig - und wäre damit fahrlässig.

Fahrlässigkeit jedoch darf sich die Justiz nie erlauben. Sie kostet das Vertrauen der Menschen in den Staat.

Und das ist die wichtigste Währung in einer Demokratie.

Kommentar von Frank Preuß

Pressekontakt:

Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/55903/2433100/westdeutsche_allgemeine_zeitung/mail


Essen (ots) - Wenn ein Häftling beim Freigang gewalttätig wird, kramt der Justizminister (Thomas Kutschaty, SPD) sofort die Statistik hervor; was bleibt ihm auch übrig: Es ist die ganz große Ausnahme.

Das stimmt natürlich, aber damit kann man Opfer nicht vertrösten. Zahlenwerk ist für jene, die von diesen großen Ausnahmen betroffen sind, nichts als theoretischer Brei. Sie haben ein Recht auf Schutz.

Der Fall des flüchtigen Häftlings aus Werl, der unter dringendem Verdacht steht, in Hamburg rückfällig geworden zu sein, zeigt das Dilemma des Strafvollzugs.

Die menschliche Justiz eines aufgeklärten Landes muss natürlich auch einem verurteilten Mörder die Chance geben, nach einer verbüßten Strafe in die Gesellschaft zurückzufinden.

Aber weil sie sich dabei auf Gutachterprognosen verlassen muss, sind Irrtümer nie auszuschließen.

Gerade weil dieses Restrisiko besteht, müssen die Maßstäbe für Freigänge in der Praxis strengstmöglich angelegt werden.

Das ist in diesem Fall womöglich nicht so gewesen - der Mann war immer noch drogensüchtig - und wäre damit fahrlässig.

Fahrlässigkeit jedoch darf sich die Justiz nie erlauben. Sie kostet das Vertrauen der Menschen in den Staat.

Und das ist die wichtigste Währung in einer Demokratie.

Kommentar von Frank Preuß

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