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Rheinische Post: Die NPD vor Gericht!

Datum: Mittwoch, der 06. März 2013 @ 12:16:25 Thema: Deutsche Politik Infos

Düsseldorf (ots) - Es war ein juristischer Taschenspielertrick der NPD, beim Verfassungsgericht die Bestätigung ihrer Verfassungstreue zu beantragen.

Eine Erfolgsaussicht gab es nicht. Der Vorgang beleuchtet jedoch, wie sehr sich die rechtsextremistische Partei bemüht, das Wasser der Öffentlichkeit auf ihre Mühlen laufen zu lassen.

Karlsruhe hat es abgelehnt, der NPD den Titel der verfolgten Unschuld zuzuerkennen, ja, sich überhaupt mit dem Ansinnen näher zu beschäftigen.

Das ist für die Extremisten kein Grund, es nicht an nächster Stelle weiter zu versuchen: beim europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

Damit macht sie deutlich, dass sie auch im offiziellen Verbotsverfahren eine Entscheidung der deutschen Verfassungsrichter nur als Anlass für den Gang nach Straßburg ansieht.

Bemerkenswert ist der Hinweis der Richter, wonach jede Partei dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit "mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen" müsse.

Es liest sich wie der nur halb versteckte Hinweis an den Staat, selbst besser auch den Meinungskampf mit der NPD zu suchen und die Verbotskeule aus der Hand zu legen.

Von Gregor Mayntz

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/30621/2427873/rheinische_post/mail


Düsseldorf (ots) - Es war ein juristischer Taschenspielertrick der NPD, beim Verfassungsgericht die Bestätigung ihrer Verfassungstreue zu beantragen.

Eine Erfolgsaussicht gab es nicht. Der Vorgang beleuchtet jedoch, wie sehr sich die rechtsextremistische Partei bemüht, das Wasser der Öffentlichkeit auf ihre Mühlen laufen zu lassen.

Karlsruhe hat es abgelehnt, der NPD den Titel der verfolgten Unschuld zuzuerkennen, ja, sich überhaupt mit dem Ansinnen näher zu beschäftigen.

Das ist für die Extremisten kein Grund, es nicht an nächster Stelle weiter zu versuchen: beim europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

Damit macht sie deutlich, dass sie auch im offiziellen Verbotsverfahren eine Entscheidung der deutschen Verfassungsrichter nur als Anlass für den Gang nach Straßburg ansieht.

Bemerkenswert ist der Hinweis der Richter, wonach jede Partei dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit "mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen" müsse.

Es liest sich wie der nur halb versteckte Hinweis an den Staat, selbst besser auch den Meinungskampf mit der NPD zu suchen und die Verbotskeule aus der Hand zu legen.

Von Gregor Mayntz

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Rheinische Post
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