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Weser-Kurier: Zur Bestechlichkeit bei Ärzten!

Datum: Donnerstag, der 03. Januar 2013 @ 08:20:00 Thema: Deutsche Politik Infos

Bremen (ots) - Der Gesundheitsmarkt ist ebenso lukrativ wie umkämpft. In diesem Haifischbecken tummeln sich besonders viele Lobbyisten.

Entsprechend zahlreich sind unseriöse Angebote, um miteinander ins Geschäft zu kommen, und nur selten werden diese Fälle überhaupt bekannt und entsprechend geahndet.

Wenn nun die Krankenkassen ein neues Gesetz gegen die Korruption bei Ärzten fordern, tun sie das aus gutem Grund.

Es ist nämlich überhaupt nicht einzusehen, dass niedergelassene Ärzte laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht unter den Tatbestand der Korruption des Strafgesetzbuches fallen, angestellte Ärzte wegen Bestechlichkeit oder der Annahme von Vorteilen hingegen gerichtlich belangt werden können.

Bremen (ots) - Der Gesundheitsmarkt ist ebenso lukrativ wie umkämpft. In diesem Haifischbecken tummeln sich besonders viele Lobbyisten.

Entsprechend zahlreich sind unseriöse Angebote, um miteinander ins Geschäft zu kommen, und nur selten werden diese Fälle überhaupt bekannt und entsprechend geahndet.

Wenn nun die Krankenkassen ein neues Gesetz gegen die Korruption bei Ärzten fordern, tun sie das aus gutem Grund.

Es ist nämlich überhaupt nicht einzusehen, dass niedergelassene Ärzte laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht unter den Tatbestand der Korruption des Strafgesetzbuches fallen, angestellte Ärzte wegen Bestechlichkeit oder der Annahme von Vorteilen hingegen gerichtlich belangt werden können.





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