Zur Startseite von Deutsche-Politik-News.de



Mitteldeutsche Zeitung: Grüne Grüne 'männerdiskriminierend'? - Gericht entscheidet über Liste zur Bundestagswahl!

Datum: Donnerstag, der 13. Dezember 2012 @ 10:30:50 Thema: Deutsche Politik Infos

Halle (ots) - Das Verwaltungsgericht Magdeburg muss entscheiden, ob die Landesliste der Grünen zur Bundestagswahl zulässig ist oder neu gewählt werden muss.

Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe).

Wie ein Gerichtssprecher dem Blatt bestätigte, hat ein Mitglied der Grünen einen entsprechenden Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt.

"Er wendet sich gegen die Regelungen zur Frauenquote", sagte Gerichtssprecher Christoph Zieger. Konkret halte der Kläger das Wahlverfahren für "männerdiskriminierend".

Die Grünen-Landesliste besteht zwar aus vier Männern und vier Frauen. In der Partei gibt es aber die Quoten-Regelung, dass alle ungeraden Plätze für Frauen reserviert sein müssen, also auch der Platz eins.

Das ist aber der einzig aussichtsreiche Listenplatz bei den Grünen: 2009 zog darüber nur Undine Kurth in den Bundestag ein.

Sollte der Kläger Erfolg haben, hat die Entscheidung auch Konsequenzen für die Bundespolitik, denn dann sind die Wahlchancen einer prominenten Grünen in Gefahr: Auf Platz eins kandidiert diesmal Steffi Lemke, die Bundesgeschäftsführerin der Partei.

Landesparteichefin Cornelia Lüddemann wollte sich zur Sache nicht äußern und verwies auf das laufende Verfahren.

"Wir sehen dem gelassen entgegen", sagte sie nur.

Wann das Gericht entscheidet, ist noch unklar.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/47409/2381869/mitteldeutsche_zeitung/mail


Halle (ots) - Das Verwaltungsgericht Magdeburg muss entscheiden, ob die Landesliste der Grünen zur Bundestagswahl zulässig ist oder neu gewählt werden muss.

Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe).

Wie ein Gerichtssprecher dem Blatt bestätigte, hat ein Mitglied der Grünen einen entsprechenden Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt.

"Er wendet sich gegen die Regelungen zur Frauenquote", sagte Gerichtssprecher Christoph Zieger. Konkret halte der Kläger das Wahlverfahren für "männerdiskriminierend".

Die Grünen-Landesliste besteht zwar aus vier Männern und vier Frauen. In der Partei gibt es aber die Quoten-Regelung, dass alle ungeraden Plätze für Frauen reserviert sein müssen, also auch der Platz eins.

Das ist aber der einzig aussichtsreiche Listenplatz bei den Grünen: 2009 zog darüber nur Undine Kurth in den Bundestag ein.

Sollte der Kläger Erfolg haben, hat die Entscheidung auch Konsequenzen für die Bundespolitik, denn dann sind die Wahlchancen einer prominenten Grünen in Gefahr: Auf Platz eins kandidiert diesmal Steffi Lemke, die Bundesgeschäftsführerin der Partei.

Landesparteichefin Cornelia Lüddemann wollte sich zur Sache nicht äußern und verwies auf das laufende Verfahren.

"Wir sehen dem gelassen entgegen", sagte sie nur.

Wann das Gericht entscheidet, ist noch unklar.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/47409/2381869/mitteldeutsche_zeitung/mail






Dieser Artikel kommt von Deutsche-Politik-News.de: Nachrichten zu Politik, Wirtschaft, Kultur / Deutschland & Welt
https://www.deutsche-politik-news.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.deutsche-politik-news.de/modules.php?name=News&file=article&sid=169669