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NRZ: NRW-Justizminister Kutschaty will Straftäter mit Führerscheinentzug, Verpflichtung zu sozialer Arbeit oder Vermögenseinzug bestrafen!

Datum: Mittwoch, der 03. Oktober 2012 @ 13:32:17 Thema: Deutsche Politik Infos

Essen (ots) - Im NRW-Justizministerium gibt es Überlegungen, den Sanktionskatalog im Strafrecht deutlich auszuweiten, um passgenaue Bestrafungen zu ermöglichen - etwa den Entzug der Fahrerlaubnis, die Verpflichtung zu sozialer Arbeit oder die Einziehung von Vermögen.

Denn: Geld- und Haftstrafen allein reichen nach Ansicht des Ministeriums nicht aus, um Straftäter wirkungsvoll abzuschrecken.

"Wir prüfen derzeit intensiv, ob das Sanktionsrecht noch ausreichend ist. Wir brauchen ein Strafrecht, mit dem wir den einzelnen Straftäter effektiv bestrafen können. Insofern will ich eine Diskussion ohne Denkverbote.

Die Vermögensstrafe, Fahrverbote oder gemeinnützige Arbeit sind dabei nur ein Teil der in Betracht kommenden Sanktionen", sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD)der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ, Mittwochausgabe).

Ein reicher Steuerhinterzieher, so die Überlegung, wird von einer auch saftigen Geldstrafe kaum beeindruckt sein - umso mehr aber durch den langjährigen Entzug des Führerscheins.

Zugleich könnte durch eine Ausweitung des Sanktionskatalogs die Zahl derjenigen Menschen gesenkt werden, die in nordrhein-westfälischen Gefängnissen sitzen, weil sie Geldbußen nicht bezahlen können.

Zurzeit kosten diese Gefangenen den Steuerzahler weit mehr als 100.000 Euro pro Tag. Sie könnten künftig besser zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, so ein Sprecher des Justizministeriums.

Eine so weitereichende Änderung des Strafrechts kann nur auf Bundesebene geschehen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative sei aber noch nicht konkret geplant, hieß es aus dem Ministerium.

Pressekontakt:

Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung
Redaktion

Telefon: 0201/8042616

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/58972/2336861/neue_ruhr_zeitung_neue_rhein_zeitung/mail


Essen (ots) - Im NRW-Justizministerium gibt es Überlegungen, den Sanktionskatalog im Strafrecht deutlich auszuweiten, um passgenaue Bestrafungen zu ermöglichen - etwa den Entzug der Fahrerlaubnis, die Verpflichtung zu sozialer Arbeit oder die Einziehung von Vermögen.

Denn: Geld- und Haftstrafen allein reichen nach Ansicht des Ministeriums nicht aus, um Straftäter wirkungsvoll abzuschrecken.

"Wir prüfen derzeit intensiv, ob das Sanktionsrecht noch ausreichend ist. Wir brauchen ein Strafrecht, mit dem wir den einzelnen Straftäter effektiv bestrafen können. Insofern will ich eine Diskussion ohne Denkverbote.

Die Vermögensstrafe, Fahrverbote oder gemeinnützige Arbeit sind dabei nur ein Teil der in Betracht kommenden Sanktionen", sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD)der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ, Mittwochausgabe).

Ein reicher Steuerhinterzieher, so die Überlegung, wird von einer auch saftigen Geldstrafe kaum beeindruckt sein - umso mehr aber durch den langjährigen Entzug des Führerscheins.

Zugleich könnte durch eine Ausweitung des Sanktionskatalogs die Zahl derjenigen Menschen gesenkt werden, die in nordrhein-westfälischen Gefängnissen sitzen, weil sie Geldbußen nicht bezahlen können.

Zurzeit kosten diese Gefangenen den Steuerzahler weit mehr als 100.000 Euro pro Tag. Sie könnten künftig besser zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, so ein Sprecher des Justizministeriums.

Eine so weitereichende Änderung des Strafrechts kann nur auf Bundesebene geschehen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative sei aber noch nicht konkret geplant, hieß es aus dem Ministerium.

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