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Zu Pension, Rente & Vorsorge - ChoosingaRetirementSolution / Web-Übersicht (HH-10/5nf/3mod, Medien-/Pressereport 01/187/2014, Montag, 17.11.2014)!

Datum: Montag, der 17. November 2014 @ 11:48:11 Thema: Deutsche Politik Infos

Choosing a Retirement Solution - rund um Pension, Rente, Rentenanpassungen, Rentenwert & Vorsorge - Choosingaretirementsolution!

Über die Pension (auch Ruhegehalt genannt):

Pension, oft auch Ruhegehalt oder Rente genannt, ist ein regelmäßig ausbezahltes Einkommen, das (meist) als Altersversorgung dient.

Die Pension ist eine Altersversorgung und wird in Deutschland an Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, geleistet, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben.

Zur Rente wegen Alters (Altersrente):

Die sogenannte Altersrente (Rente wegen Alters) ist neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes eine Rentenleistung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente ist das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze, weiterhin der Ablauf einer bestimmten Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und die Erfüllung der unterschiedlich ausgestalteten versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen.

Diese Altersrente hat ihren Ursprung im "Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung" für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich.

Über die Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung:

Die in Deutschland existierende gesetzliche Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung, die sich – wie die anderen Zweige der Sozialversicherung auch – durch das Solidarprinzip und das Äquivalenzprinzip auszeichnet.

Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland sind für den einzelnen Versicherten grundsätzlich äquivalent zu den gezahlten Beiträgen (Individualäquivalenz).

Diverse Ungleichbehandlungen von Versicherten ergeben sich beispielsweise durch Änderungen von Beitragssatz und Rentenwert während des Versicherungsverlaufs.

Messbare solidarische Effekte der Versicherung entstehen durch die Einbeziehung von Leistungen, denen keine Beitragszahlungen gegenüberstehen, wie etwa die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Diese Leistungen werden ganz oder teilweise nicht durch Sozialversicherungsbeiträge, sondern durch Steuern oder andere Mittel gedeckt.

Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung entweder nach dem Umlageverfahren (wie in Deutschland) oder nach dem Kapitaldeckungsverfahren.

Über die Rentenanpassungen:

Mit Hilfe der Rentenanpassungsformel – manchmal fälschlich als Rentenformel bezeichnet – wird die Rate berechnet, mit der der aktuelle Rentenwert sowie der aktuelle Rentenwert (Ost) und damit die Renten zum 1. Juli des jeweiligen Jahres angehoben werden.

Die Renten steigen nach der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres. Der Anstieg folgt allerdings nicht direkt den Bruttolöhnen, sondern wird durch verschiedene Faktoren angepasst.

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Über die Pension (auch Ruhegehalt genannt):

Pension, oft auch Ruhegehalt oder Rente genannt, ist ein regelmäßig ausbezahltes Einkommen, das (meist) als Altersversorgung dient.

Die Pension ist eine Altersversorgung und wird in Deutschland an Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, geleistet, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben.

Zur Rente wegen Alters (Altersrente):

Die sogenannte Altersrente (Rente wegen Alters) ist neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes eine Rentenleistung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente ist das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze, weiterhin der Ablauf einer bestimmten Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und die Erfüllung der unterschiedlich ausgestalteten versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen.

Diese Altersrente hat ihren Ursprung im "Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung" für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich.

Über die Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung:

Die in Deutschland existierende gesetzliche Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung, die sich – wie die anderen Zweige der Sozialversicherung auch – durch das Solidarprinzip und das Äquivalenzprinzip auszeichnet.

Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland sind für den einzelnen Versicherten grundsätzlich äquivalent zu den gezahlten Beiträgen (Individualäquivalenz).

Diverse Ungleichbehandlungen von Versicherten ergeben sich beispielsweise durch Änderungen von Beitragssatz und Rentenwert während des Versicherungsverlaufs.

Messbare solidarische Effekte der Versicherung entstehen durch die Einbeziehung von Leistungen, denen keine Beitragszahlungen gegenüberstehen, wie etwa die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Diese Leistungen werden ganz oder teilweise nicht durch Sozialversicherungsbeiträge, sondern durch Steuern oder andere Mittel gedeckt.

Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung entweder nach dem Umlageverfahren (wie in Deutschland) oder nach dem Kapitaldeckungsverfahren.

Über die Rentenanpassungen:

Mit Hilfe der Rentenanpassungsformel – manchmal fälschlich als Rentenformel bezeichnet – wird die Rate berechnet, mit der der aktuelle Rentenwert sowie der aktuelle Rentenwert (Ost) und damit die Renten zum 1. Juli des jeweiligen Jahres angehoben werden.

Die Renten steigen nach der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres. Der Anstieg folgt allerdings nicht direkt den Bruttolöhnen, sondern wird durch verschiedene Faktoren angepasst.





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