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Dangerous-Decibels.de: Lärm - Lärmschutz - Tinnitus - Dangerous Decibels / Web-Übersicht (HH-10/5nf/3mod, Medien-/Pressereport 02/186/2014, Sonntag, 16.11.2014)!

Datum: Sonntag, der 16. November 2014 @ 15:09:04 Thema: Deutsche Politik Infos

Die Homepage Dangerous-Decibels.de schreibt zu Lärm – Lärmschutz – Gefahren und Lösungen – Tinnitus - Dangerous Decibels!

Funktionierender Lärmschutz ist der Zweck aller Maßnahmen der Lärmbekämpfung. Er soll das Wohlbefinden von Menschen und auch von Tieren in Bezug auf Lärm sichern.

Schutz vor Lärm: Die Maßnahmen der Lärmbekämpfung betreffen schwerpunktmäßig den Schutz vor Umgebungslärm (Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm, Gewerbelärm), Sportlärm, Gewebelärm, Freizeitlärm und Ruhestörung).

Als wesentlich zu beachten: Der Begriff Lärmschutz ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Begriff "Schallschutz". Der Schall ist lediglich eine messbare Größe. Erst durch nicht messbare individuelle oder sozio-kulturelle Aspekte kann störender Schall zu Lärm werden.

Lärmschutz ist ein äußerst wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Er soll vor körperlichen, seelischen und materiellen Schäden des Lärms schützen.

Aktuelle gesetzliche Regelungen zum Lärmschutz in der Bundesrepublik Deutschland:

Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz sollen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursachern und der betroffenen Nachbarschaft dienen.

Spezielle Regelungen: Für die unterschiedlichen Lärmarten sind im Wesentlichen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nachgeordneten Verordnungen zutreffend.

- Arbeitsplatzlärm: Der Lärm am Arbeitsplatz wird dagegen durch das Arbeitsschutzgesetz sowie die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung geregelt.

- Fluglärm: Für den Fluglärm gelten eigene gesetzliche Regelungen, die z.B. im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verankert sind.

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Funktionierender Lärmschutz ist der Zweck aller Maßnahmen der Lärmbekämpfung. Er soll das Wohlbefinden von Menschen und auch von Tieren in Bezug auf Lärm sichern.

Schutz vor Lärm: Die Maßnahmen der Lärmbekämpfung betreffen schwerpunktmäßig den Schutz vor Umgebungslärm (Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm, Gewerbelärm), Sportlärm, Gewebelärm, Freizeitlärm und Ruhestörung).

Als wesentlich zu beachten: Der Begriff Lärmschutz ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Begriff "Schallschutz". Der Schall ist lediglich eine messbare Größe. Erst durch nicht messbare individuelle oder sozio-kulturelle Aspekte kann störender Schall zu Lärm werden.

Lärmschutz ist ein äußerst wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Er soll vor körperlichen, seelischen und materiellen Schäden des Lärms schützen.

Aktuelle gesetzliche Regelungen zum Lärmschutz in der Bundesrepublik Deutschland:

Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz sollen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursachern und der betroffenen Nachbarschaft dienen.

Spezielle Regelungen: Für die unterschiedlichen Lärmarten sind im Wesentlichen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nachgeordneten Verordnungen zutreffend.

- Arbeitsplatzlärm: Der Lärm am Arbeitsplatz wird dagegen durch das Arbeitsschutzgesetz sowie die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung geregelt.

- Fluglärm: Für den Fluglärm gelten eigene gesetzliche Regelungen, die z.B. im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verankert sind.





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