Zur Startseite von Deutsche-Politik-News.de



L-I Visa USA - Innerbetriebliche Versetzungen - USAG24, Inc

Datum: Montag, der 12. Juli 2010 @ 19:12:20 Thema: Deutsche Politik Infos

Wenn die Marktforschung einen potenziellen
US-Markt für Produkte oder
Dienstleistungen aufzeigt, kann das ausländische
Unternehmen zur Eröffnung
einer neuen Niederlassung bei der USCIS
ein L-1 Visum für seine Manager...

Wenn die Marktforschung einen potenziellen
US-Markt für Produkte oder
Dienstleistungen aufzeigt, kann das ausländische
Unternehmen zur Eröffnung
einer neuen Niederlassung bei der USCIS
ein L-1 Visum für seine Manager, leitenden
Angestellten oder Mitarbeiter mit
Fachwissen beantragen. Die USCIS
gewährt den L-1 Status zunächst für ein
Jahr. Mitarbeiter, die zur Eröffnung einer
neuen Niederlassung in die USA kommen,
müssen Manager, leitende Angestellte oder
Mitarbeiter mit fachspezifischem Wissen
sein, die in den drei davor liegenden Jahren
mindestens ein Jahr für das ausländische
Unternehmen gearbeitet haben. Die
Position, die der Mitarbeiter im Betrieb
in den Vereinigten Staaten innehat, muss
sich ebenfalls auf Management oder leitende
Aufgaben beziehen bzw. Fachwissen
erfordern. Am Ende des anfänglichen einjährigen
L-1 Status kann das amerikanische
Unternehmen eine Verlängerung beantragen,
damit der ausländische Mitarbeiter weiter
bleiben kann. Im Bereich Management und
Unternehmensführung tätige Mitarbeiter
können den L-1 Status insgesamt sieben
Jahre verlängern. Für Mitarbeiter mit
fachspezifischem Wissen ist der L-1 Status insgesamt auf fünf Jahre verlängerbar.
Da eine vollständige Abhandlung der
Einzelheiten des Verfahren den Rahmen
dieses Überblicks sprengen würde, sei hier nur darauf hingewiesen, dass der Antrag
auf Erteilung eines L-1 Visums anfänglich
einen Nachweis des ausländischen
Unternehmens voraussetzt, dass es eine
legitime Niederlassung mit legitimen
Geschäftsaussichten in den Vereinigten
Staaten unterhält. Im Falle einer
Verlängerung muss im Allgemeinen
nachgewiesen werden, dass das
Unternehmen legitim ist, über genügend
Einnahmen zur Unterstützung der
Mitarbeiter verfügt und sowohl das amerikanische als auch das ausländische
Unternehmen sich weiterhin aktiv mit
der Bereitstellung von Produkten und
Dienstleistungen befasst.

www.usag24.com
www.usag24-group.com
Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
USAG24 Group
MIchael Schmidt
Freidrichstr 50
10117
Berlin
pr@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



Wenn die Marktforschung einen potenziellen
US-Markt für Produkte oder
Dienstleistungen aufzeigt, kann das ausländische
Unternehmen zur Eröffnung
einer neuen Niederlassung bei der USCIS
ein L-1 Visum für seine Manager...

Wenn die Marktforschung einen potenziellen
US-Markt für Produkte oder
Dienstleistungen aufzeigt, kann das ausländische
Unternehmen zur Eröffnung
einer neuen Niederlassung bei der USCIS
ein L-1 Visum für seine Manager, leitenden
Angestellten oder Mitarbeiter mit
Fachwissen beantragen. Die USCIS
gewährt den L-1 Status zunächst für ein
Jahr. Mitarbeiter, die zur Eröffnung einer
neuen Niederlassung in die USA kommen,
müssen Manager, leitende Angestellte oder
Mitarbeiter mit fachspezifischem Wissen
sein, die in den drei davor liegenden Jahren
mindestens ein Jahr für das ausländische
Unternehmen gearbeitet haben. Die
Position, die der Mitarbeiter im Betrieb
in den Vereinigten Staaten innehat, muss
sich ebenfalls auf Management oder leitende
Aufgaben beziehen bzw. Fachwissen
erfordern. Am Ende des anfänglichen einjährigen
L-1 Status kann das amerikanische
Unternehmen eine Verlängerung beantragen,
damit der ausländische Mitarbeiter weiter
bleiben kann. Im Bereich Management und
Unternehmensführung tätige Mitarbeiter
können den L-1 Status insgesamt sieben
Jahre verlängern. Für Mitarbeiter mit
fachspezifischem Wissen ist der L-1 Status insgesamt auf fünf Jahre verlängerbar.
Da eine vollständige Abhandlung der
Einzelheiten des Verfahren den Rahmen
dieses Überblicks sprengen würde, sei hier nur darauf hingewiesen, dass der Antrag
auf Erteilung eines L-1 Visums anfänglich
einen Nachweis des ausländischen
Unternehmens voraussetzt, dass es eine
legitime Niederlassung mit legitimen
Geschäftsaussichten in den Vereinigten
Staaten unterhält. Im Falle einer
Verlängerung muss im Allgemeinen
nachgewiesen werden, dass das
Unternehmen legitim ist, über genügend
Einnahmen zur Unterstützung der
Mitarbeiter verfügt und sowohl das amerikanische als auch das ausländische
Unternehmen sich weiterhin aktiv mit
der Bereitstellung von Produkten und
Dienstleistungen befasst.

www.usag24.com
www.usag24-group.com
Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
USAG24 Group
MIchael Schmidt
Freidrichstr 50
10117
Berlin
pr@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com







Dieser Artikel kommt von Deutsche-Politik-News.de: Nachrichten zu Politik, Wirtschaft, Kultur / Deutschland & Welt
https://www.deutsche-politik-news.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.deutsche-politik-news.de/modules.php?name=News&file=article&sid=15015