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Wer ist arbeitslos

Datum: Mittwoch, der 30. Oktober 2013 @ 12:57:09 Thema: Deutsche Politik Infos

Mühlhäuser Kommentar, 30.10.2013

tagesschau.de: Was die offizielle Statistik verbirgt
Millionen Menschen in Deutschland sind arbeitslos. Die genaue Zahl veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit jeden Monat. Doch nicht jeder Erwerbsfähige, der einen Job sucht, taucht in der Statistik auf. tagesschau.de erklärt in Fragen und Antworten, wer aus welchen Gründen fehlt.
Ist die Arbeitslosenstatistik geschönt?
Ja und Nein. Denn wer als arbeitslos gilt, ist eine Frage der Definition. Die offiziellen Kriterien sind in Deutschland per Gesetz festgelegt. Jede Änderung wirkt sich auf die Statistik aus. Immer wieder formulierte die Politik die Kriterien so um, dass die Arbeitslosenzahlen offiziell sanken.
Wer gilt als arbeitslos?
Wer in Deutschland nach dem amtlichen Verständnis arbeitslos ist, ergibt sich aus dem SGB III. Im Prinzip ist diese gesetzliche Definition weit gefasst: Sie umfasst alle Erwachsenen, die keine Arbeit haben oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen und für einen Job sofort verfügbar sind. Zudem müssen sich die Betroffenen bei einer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet haben. Detailvorschriften führen aber dazu, dass Millionen Menschen die Kriterien in der Praxis nicht erfüllen und in der Arbeitslosenstatistik nicht auftauchen. Generell nicht als Arbeitslose angesehen werden Schüler, Studenten und Rentner, auch wenn sie im erwerbsfähigen Alter sind.
Wer fehlt in der Arbeitslosenstatistik?
Wer sich nicht zur Arbeitssuche melde taucht in der Statistik nicht auf. Gleiches gilt für alle, die nicht mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten könnten oder krankgeschrieben sind. In der Arbeitslosenstatistik fehlen aber vor allem jene, die durch Instrumente der Arbeitsmarktpolitik gefördert werden. Das betrifft die Fort- und Weiterbildung genauso wie Trainings- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Wer einen Ein-Euro-Job hat oder einen Gründungszuschuss erhält, ist damit offiziell nicht arbeitslos. In der Statistik fehlen zudem alle Personen ab einem Alter von 58 Jahren, die mindestens seit zwölf Monaten Arbeitslosengeld II beziehen und in dieser Zeit keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten bekommen haben. Zusätzlich streicht die Arbeitsagentur alle aus der Statistik, die eine Vermittlung erschweren, weil sie ihre Pflichten bei der Jobsuche nicht erfüllen.
Kommentar:
Die Befähigung zur Arbeit zur Produktivität und zur Kreativität ermöglichen es uns Menschen unsere lebensnotwendigen Bedürfnisse zu befriedigen. Um unsere Lebensberechtigung geltend zu machen um entsprechend unserer Fähigkeiten wirksam um menschlich um zufrieden sein um leben zu können, müssen wir uns das Recht auf Arbeit zugestehen. Dadurch sind wir selbstverständlich auch verpflichtet zu arbeiten.
Jedem Menschen muss es möglich sein, mittels des von ihm selbst erarbeiteten Gewinns im Prozess seines konkret ihm möglichen Tätig-seins und entsprechend seiner weltanschaulichen und ästhetischen Bedürfnisse und Vorstellungen sein Leben eigenwillig zu gestalten. Grundlegende Bedingungen dafür sind: erstens das in der Verfassung verankerte Recht auf Arbeit, das mit der Verpflichtung verbunden ist sich ein steuerpflichtiges Einkommen zu erarbeiten und zweitens ein sozial gerechtes Grundeinkommen für jeden der es aus zu rechtfertigenden Gründen in Anspruch nehmen muss.

Frank Nöthlich frank.noethlich@me.com www.briefe-zum-mensch-sein.de

Mühlhäuser Kommentar, 30.10.2013

tagesschau.de: Was die offizielle Statistik verbirgt
Millionen Menschen in Deutschland sind arbeitslos. Die genaue Zahl veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit jeden Monat. Doch nicht jeder Erwerbsfähige, der einen Job sucht, taucht in der Statistik auf. tagesschau.de erklärt in Fragen und Antworten, wer aus welchen Gründen fehlt.
Ist die Arbeitslosenstatistik geschönt?
Ja und Nein. Denn wer als arbeitslos gilt, ist eine Frage der Definition. Die offiziellen Kriterien sind in Deutschland per Gesetz festgelegt. Jede Änderung wirkt sich auf die Statistik aus. Immer wieder formulierte die Politik die Kriterien so um, dass die Arbeitslosenzahlen offiziell sanken.
Wer gilt als arbeitslos?
Wer in Deutschland nach dem amtlichen Verständnis arbeitslos ist, ergibt sich aus dem SGB III. Im Prinzip ist diese gesetzliche Definition weit gefasst: Sie umfasst alle Erwachsenen, die keine Arbeit haben oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen und für einen Job sofort verfügbar sind. Zudem müssen sich die Betroffenen bei einer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet haben. Detailvorschriften führen aber dazu, dass Millionen Menschen die Kriterien in der Praxis nicht erfüllen und in der Arbeitslosenstatistik nicht auftauchen. Generell nicht als Arbeitslose angesehen werden Schüler, Studenten und Rentner, auch wenn sie im erwerbsfähigen Alter sind.
Wer fehlt in der Arbeitslosenstatistik?
Wer sich nicht zur Arbeitssuche melde taucht in der Statistik nicht auf. Gleiches gilt für alle, die nicht mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten könnten oder krankgeschrieben sind. In der Arbeitslosenstatistik fehlen aber vor allem jene, die durch Instrumente der Arbeitsmarktpolitik gefördert werden. Das betrifft die Fort- und Weiterbildung genauso wie Trainings- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Wer einen Ein-Euro-Job hat oder einen Gründungszuschuss erhält, ist damit offiziell nicht arbeitslos. In der Statistik fehlen zudem alle Personen ab einem Alter von 58 Jahren, die mindestens seit zwölf Monaten Arbeitslosengeld II beziehen und in dieser Zeit keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten bekommen haben. Zusätzlich streicht die Arbeitsagentur alle aus der Statistik, die eine Vermittlung erschweren, weil sie ihre Pflichten bei der Jobsuche nicht erfüllen.
Kommentar:
Die Befähigung zur Arbeit zur Produktivität und zur Kreativität ermöglichen es uns Menschen unsere lebensnotwendigen Bedürfnisse zu befriedigen. Um unsere Lebensberechtigung geltend zu machen um entsprechend unserer Fähigkeiten wirksam um menschlich um zufrieden sein um leben zu können, müssen wir uns das Recht auf Arbeit zugestehen. Dadurch sind wir selbstverständlich auch verpflichtet zu arbeiten.
Jedem Menschen muss es möglich sein, mittels des von ihm selbst erarbeiteten Gewinns im Prozess seines konkret ihm möglichen Tätig-seins und entsprechend seiner weltanschaulichen und ästhetischen Bedürfnisse und Vorstellungen sein Leben eigenwillig zu gestalten. Grundlegende Bedingungen dafür sind: erstens das in der Verfassung verankerte Recht auf Arbeit, das mit der Verpflichtung verbunden ist sich ein steuerpflichtiges Einkommen zu erarbeiten und zweitens ein sozial gerechtes Grundeinkommen für jeden der es aus zu rechtfertigenden Gründen in Anspruch nehmen muss.

Frank Nöthlich frank.noethlich@me.com www.briefe-zum-mensch-sein.de





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