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Türkischer Messerstecher verklagt die Stadt Wolfsburg

Datum: Montag, der 16. September 2013 @ 18:06:26 Thema: Deutsche Politik Infos

Während einer Messerstecherei in der Discothek Esplanade - vor circa 3 Jahren - verletzte ein Wolfsburger mit türkischem Pass zwei Menschen mit dem Messer schwer. Medien hatten bundesweit über den Angriff berichtet.

Nun will der Täter die deutsche Staatsbürgerschaft und bekommt sie nicht, weil er die Straftat bei Antragstellung gegenüber der Stadt verschwiegen hatte.

Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Wolfsburg. will der 34-jährige Türke seine deutsche Staatsbürgerschaft nun einklagen.

Quelle: http://www.waz-online.de/Wolfsburg/Wolfsburg/Stadt-Wolfsburg/Messerstecher-verklagt-Stadt

(VL) Und die Frage ist, ob er die Staatsbürgerschaft auch dann nicht bekommen hätte, wenn er die Straftat nicht verschwiegen hätte, also gibt es ein generelles Einbürgerungsverbot für ausländische Straftäter?

Angeben muss man die Straftat und wenn eine Verurteilung vorliegt, wird die Einbürgerung in der Regel auch verweigert. Selbes gilt, wenn der Antragsteller seinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kann.

Hintergrund hier: http://www.waz-online.de/Wolfsburg/Wolfsburg/Stadt-Wolfsburg/Lenz-Prozess-Tuersteher-verurteilt

(VL) fernsehforum.com

Foto: Stadtwappen Wolfsburg
Wikimedia / freie Lizenz

Türke, Wolfsburg, Messerstecher

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Ansprechpartner: Verena Langhans
Fax: 0911-30844-19240
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Während einer Messerstecherei in der Discothek Esplanade - vor circa 3 Jahren - verletzte ein Wolfsburger mit türkischem Pass zwei Menschen mit dem Messer schwer. Medien hatten bundesweit über den Angriff berichtet.

Nun will der Täter die deutsche Staatsbürgerschaft und bekommt sie nicht, weil er die Straftat bei Antragstellung gegenüber der Stadt verschwiegen hatte.

Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Wolfsburg. will der 34-jährige Türke seine deutsche Staatsbürgerschaft nun einklagen.

Quelle: http://www.waz-online.de/Wolfsburg/Wolfsburg/Stadt-Wolfsburg/Messerstecher-verklagt-Stadt

(VL) Und die Frage ist, ob er die Staatsbürgerschaft auch dann nicht bekommen hätte, wenn er die Straftat nicht verschwiegen hätte, also gibt es ein generelles Einbürgerungsverbot für ausländische Straftäter?

Angeben muss man die Straftat und wenn eine Verurteilung vorliegt, wird die Einbürgerung in der Regel auch verweigert. Selbes gilt, wenn der Antragsteller seinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kann.

Hintergrund hier: http://www.waz-online.de/Wolfsburg/Wolfsburg/Stadt-Wolfsburg/Lenz-Prozess-Tuersteher-verurteilt

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