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Arbeitsrecht: Kündigungsschutz für alle Arbeitnehmer

Datum: Sonntag, der 01. November 2009 @ 21:21:14 Thema: Deutsche Politik Infos

Arbeitsrecht: Informieren Sie sich allgemein über Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, u.a. regelmäßig am ersten Mittwoch im Monat. - Nächster Termin: Mittwoch, der 04.11.2009
Während der bestehenden Finanzkrise bangen viele Arbeitnehmer um ihren Arbeitsplatz selbst an früheren starken Wirtschaftsstandorten wie München, nicht zuletzt deshalb, weil sie keine genauen Kenntnisse über den Kündigungsschutz ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses haben. Es herrscht Unsicherheit über die Arbeitnehmerrechte bei einer bevorstehenden oder bereits ausgesprochenen Kündigung. Dabei ist im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigungserklärung ein rasches Handeln des Arbeitnehmers gefragt, damit er sich seine Rechte wahren kann. Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist nach Zugang der Kündigungserklärung Klage zum Arbeitsgericht, wird seine Kündigung wirksam und der Arbeitnehmer verliert in der Regel zugleich sämtliche Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber. Im Arbeitsrecht ist daher rasches entschlossenes Handeln gefragt. Zur richtigen Vorgehensweise sollte man die notwendigen Informationen einholen, um für sich Chancen, Risiken und Kosten abzuwägen.

Ob der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern ist jeweils vom konkreten Arbeitsverhältnis abhängig und meistens besteht kein gesetzlicher Abfindungsanspruch. Dennoch zahlen viele Arbeitgeber eine Abfindung um sich einen mühseligen Rechtsstreit mit dem Arbeitnehmer zu ersparen. Dies erfordert aber im konkreten Fall fachliches Verhandlungsgeschick und genaue Kenntnisse über Details, die zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen können und kann daher im Einzelfall zu einer deutlich höheren Abfindung führen. Ist die Kündigung aufgrund einer gesetzlich nicht eingehaltenen Vorschrift, etwa durch besondere Kündigungsschutzvorschriften, durch den Arbeitgeber unwirksam, was für Arbeitnehmer häufig schwer erkennbar ist, hat der Arbeitnehmer sogar einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, den er aber nur bei rechtzeitiger Klageerhebung durchsetzen kann.

Viele weitere häufig gestellte Fragen (Unterliege ich dem besonderen Kündigungsschutz?, Wie lange läuft die gesetzliche Kündiungsfrist?, Bin ich aufgrund meines Alters unkündbar?) die der Wahrung der Arbeitnehmerrechte dienen und im Zusammenhang mit einer Kündigung entstehen, beantwortet gerne Ihr erfahrener Münchner Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Christian Kronbichler in seinen Informationsveranstaltungen, die jeden ersten Mittwoch im Monat in seinen Kanzleiräumen in der Viktor-Scheffel-Strasse 20, 80803 München stattfinden und bei denen Sie nach Anmeldung unter Tel. 089 - 38 39 87 70 oder Mail an arbeitsrecht@rechtsanwalt-in.de teilnehmen können.
Die Arbeitsrecht Adresse in München: In der Kanzlei WKK Rechtsanwälte in München-Schwabing werden Ihre Fragen zum Arbeitsrecht kompetent und zuverlässig von Herrn Rechtsanwalt Christian Kronbichler, Herrn Dr. Wolfgang Waldschütz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie von Rechtsanwalt Maximilian Klein beantwortet. Sichern Sie Ihre Ansprüche durch individuelle spezialisierte Beratung (Erstberatung zwischen 60,-- und 80,-- EUR zzgl. Mwst.).
WKK Rechtsanwälte München
Rechtsanwalt Christian Kronbichler
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803
München
info@rechtsanwalt-in.de
089 38 39 87 70
http://rechtsanwalt-in.de



Arbeitsrecht: Informieren Sie sich allgemein über Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, u.a. regelmäßig am ersten Mittwoch im Monat. - Nächster Termin: Mittwoch, der 04.11.2009
Während der bestehenden Finanzkrise bangen viele Arbeitnehmer um ihren Arbeitsplatz selbst an früheren starken Wirtschaftsstandorten wie München, nicht zuletzt deshalb, weil sie keine genauen Kenntnisse über den Kündigungsschutz ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses haben. Es herrscht Unsicherheit über die Arbeitnehmerrechte bei einer bevorstehenden oder bereits ausgesprochenen Kündigung. Dabei ist im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigungserklärung ein rasches Handeln des Arbeitnehmers gefragt, damit er sich seine Rechte wahren kann. Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist nach Zugang der Kündigungserklärung Klage zum Arbeitsgericht, wird seine Kündigung wirksam und der Arbeitnehmer verliert in der Regel zugleich sämtliche Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber. Im Arbeitsrecht ist daher rasches entschlossenes Handeln gefragt. Zur richtigen Vorgehensweise sollte man die notwendigen Informationen einholen, um für sich Chancen, Risiken und Kosten abzuwägen.

Ob der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern ist jeweils vom konkreten Arbeitsverhältnis abhängig und meistens besteht kein gesetzlicher Abfindungsanspruch. Dennoch zahlen viele Arbeitgeber eine Abfindung um sich einen mühseligen Rechtsstreit mit dem Arbeitnehmer zu ersparen. Dies erfordert aber im konkreten Fall fachliches Verhandlungsgeschick und genaue Kenntnisse über Details, die zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen können und kann daher im Einzelfall zu einer deutlich höheren Abfindung führen. Ist die Kündigung aufgrund einer gesetzlich nicht eingehaltenen Vorschrift, etwa durch besondere Kündigungsschutzvorschriften, durch den Arbeitgeber unwirksam, was für Arbeitnehmer häufig schwer erkennbar ist, hat der Arbeitnehmer sogar einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, den er aber nur bei rechtzeitiger Klageerhebung durchsetzen kann.

Viele weitere häufig gestellte Fragen (Unterliege ich dem besonderen Kündigungsschutz?, Wie lange läuft die gesetzliche Kündiungsfrist?, Bin ich aufgrund meines Alters unkündbar?) die der Wahrung der Arbeitnehmerrechte dienen und im Zusammenhang mit einer Kündigung entstehen, beantwortet gerne Ihr erfahrener Münchner Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Christian Kronbichler in seinen Informationsveranstaltungen, die jeden ersten Mittwoch im Monat in seinen Kanzleiräumen in der Viktor-Scheffel-Strasse 20, 80803 München stattfinden und bei denen Sie nach Anmeldung unter Tel. 089 - 38 39 87 70 oder Mail an arbeitsrecht@rechtsanwalt-in.de teilnehmen können.
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