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Klage gegen Bremer Aufbau-Bank: Landgericht verhandelt über Entlassung von Zetzmann-Krien

Datum: Donnerstag, der 21. Februar 2013 @ 16:29:22 Thema: Deutsche Politik Infos

Bremen. Die Verhandlung über die Klage der ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bremer Aufbau-Bank, Diane Zetzmann-Krien, gegen die fristlose Kündigung aus dem Jahr 2012 führte am heutigen Donnerstag zu keinem Ergebnis. Das Landgericht fällt eine Entscheidung am 28. März 2013.

Frau Zetzmann-Krien zeigte sich über die Vertagung enttäuscht: „Ich hätte eine Entscheidung für heute erwartet. Die Hängepartie ist für mich weiterhin sehr belastend.“

Die Auseinandersetzung spielt vor dem Hintergrund der Umwandlung der stillen Einlagen in Höhe von 230 Millionen Euro an der Bremer Landesbank in Kernkapital. Dabei handelte es sich um eine komplexe Transaktion mit erheblichen Auswirkungen auf die Bremer Aufbau-Bank.

Umso überraschender war der Verlauf der Verhandlung, die diesen Punkt aussparte: Der Vorsitzende Richter Claus Böhrnsen konzentrierte sich ausschließlich auf eine E-Mail von Frau Zetzmann-Krien an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Dr. Heiner Heseler. Diese hätte das Vertrauensverhältnis gestört.

In der Fortsetzung der Verhandlung hofft Frau Zetzmann-Krien dagegen auf die Gesamtbetrachtung des Sachverhaltes. Sie wies in der Verhandlung daraufhin, dass sie mehrfach versucht habe, etwaige Missverständnisse bei Dr. Heseler auszuräumen. Dieser verweigerte sich jedoch dem Gespräch.

Frau Zetzmann-Krien erhielt im Juli 2012 eine fristlose Kündigung. In ihrer Tätigkeit für die Bremer Aufbau-Bank als Förderbank des Landes war sie unbestritten sehr erfolgreich. Der Schritt kam daher für die Öffentlichkeit und für Frau Zetzmann-Krien überraschend.

Medienfragen richten Sie bitte an presse@scheidtweiler-pr.de.

Kontakt:
Scheidtweiler PR
Beginenhof 1
28201 Bremen

+49 (0) 151. 275 063 85
+49 (0) 421. 168 891 87

presse@scheidtweiler-pr.de


Bremen. Die Verhandlung über die Klage der ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bremer Aufbau-Bank, Diane Zetzmann-Krien, gegen die fristlose Kündigung aus dem Jahr 2012 führte am heutigen Donnerstag zu keinem Ergebnis. Das Landgericht fällt eine Entscheidung am 28. März 2013.

Frau Zetzmann-Krien zeigte sich über die Vertagung enttäuscht: „Ich hätte eine Entscheidung für heute erwartet. Die Hängepartie ist für mich weiterhin sehr belastend.“

Die Auseinandersetzung spielt vor dem Hintergrund der Umwandlung der stillen Einlagen in Höhe von 230 Millionen Euro an der Bremer Landesbank in Kernkapital. Dabei handelte es sich um eine komplexe Transaktion mit erheblichen Auswirkungen auf die Bremer Aufbau-Bank.

Umso überraschender war der Verlauf der Verhandlung, die diesen Punkt aussparte: Der Vorsitzende Richter Claus Böhrnsen konzentrierte sich ausschließlich auf eine E-Mail von Frau Zetzmann-Krien an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Dr. Heiner Heseler. Diese hätte das Vertrauensverhältnis gestört.

In der Fortsetzung der Verhandlung hofft Frau Zetzmann-Krien dagegen auf die Gesamtbetrachtung des Sachverhaltes. Sie wies in der Verhandlung daraufhin, dass sie mehrfach versucht habe, etwaige Missverständnisse bei Dr. Heseler auszuräumen. Dieser verweigerte sich jedoch dem Gespräch.

Frau Zetzmann-Krien erhielt im Juli 2012 eine fristlose Kündigung. In ihrer Tätigkeit für die Bremer Aufbau-Bank als Förderbank des Landes war sie unbestritten sehr erfolgreich. Der Schritt kam daher für die Öffentlichkeit und für Frau Zetzmann-Krien überraschend.

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