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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Post vom Fonds - Die Kosteninformation

Veröffentlicht am Montag, dem 29. Juli 2019 @ 11:42:48 auf Deutsche-Politik-News.de

(345 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Besitzer von Investmentfonds werden im Verlauf dieses Jahres Post von ihrem Fonds in ihren Briefkästen finden. Die ersten Anleger haben sie bereits schon, die Kosteninformation. Doch keine Sorge, es handelt sich nicht um eine Preiserhöhung, sondern nur um eine Information, wie hoch die Kosten für den Fonds wirklich sind.

Vor dem Kauf erhalten Anleger jede Menge Unterlagen über den Fonds, darunter auch die Information, wie viel ihr Investment kosten soll. Danach interessiert es dann niemanden mehr in den Banken oder bei den Fondsanbietern, welche realen laufenden Kosten für den Fonds anfallen. Aber auch die Inhaber von Fondsanteilen haben nicht die Zeit und leider auch nicht immer das Interesse, zu prüfen, welche Kosten denn nun wirklich an der Rendite knabbern. Deshalb sieht die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II verbindlich vor, die Anleger über diese Kosten zu informieren.

Was bedeutet Mifid II?

Hinter der Abkürzung Mifid verbirgt sich die englische Bezeichnung Markets in Financial Instruments Directive oder umgangssprachlich auch Finanzmarktrichtlinie.

Ziele dieser Richtlinie sind mehr Anlegerschutz, verstärkter Wettbewerb und eine Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Mifid I wurde durch das Europäische Parlament und durch den Europäischen Rat am 21. April 2004 beschlossen. Mit Wirkung vom 3. Januar 2018 wurde sie durch Mifid II ersetzt und erweitert.

Mifid II gilt für alle komplexen Finanzinstrumente, die keine Versicherungsprodukte sind. Der Verbraucherschutz wurde damit unter anderem dadurch gestärkt, dass die ESMA, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, Finanzprodukte verbieten kann und die Kosten eines Finanzprodukts transparent auszuweisen sind.

Warum die Kosteninformation?

Einige werden jetzt sagen, wir haben doch schon alle Informationen einschließlich der Kosten vor dem Kauf unseres Fonds vom Vermittler, von der Bank oder direkt von der Fondsgesellschaft erhalten. Das stimmt, doch ist diese Ex-ante-Information über die Kosten seit 2018 verpflichtend vorgeschrieben und wird 2019 durch die Ex-post-Information ergänzt.

Während die Anleger vor dem Kauf zum Beispiel über den Ausgabeaufschlag eines Aktienfonds, die Gebühren der Anteile für die Verwahrung im Depot, die voraussichtlichen Kosten für das Marketing, erfolgsabhängige Prämien für die Fondsmanager bei Erreichen einer Benchmark etc. informiert werden, erfuhren sie bisher über die tatsächlichen Kosten im Anlagezeitraum wenig. Das soll sich mit der Einführung der Kosteninformation nun ändern.

Wie soll die Kosteninformation aussehen?

Fakt ist, wenn dem Transparenzgedanken Rechnung getragen werden soll, dann müssen alle Kosten in der Information auftauchen. Die Institute haben dabei die Wahl, ob sie die Kosten anhand der konkreten Anlagesumme berechnen oder Beispielrechnungen nutzen. Die bisher vorliegenden Kosteninformationen der großen Anbieter zeigen, dass sie sich für die Aufstellung der individuellen Kosten für jeden Kunden entschieden haben. Entsprechend sind die Kosten in mehrere Positionen gegliedert: Dienstleistungs-, Produkt- und Fremdwährungskosten.

So gehört beispielsweise zu den Dienstleistungskosten der Teil des Ausgabeaufschlags von Fonds, den die depotführende Stelle erhält. Auch Umtausch- und Depotführungsgebühren fallen unter diesen Posten. Darüber hinaus zählen Bestandsprovisionen dazu. Separat ausgewiesen werden Zahlungen Dritter. Das sind Gelder, die ein Institut für die Vermittlung der Geldanlage als Provision erhält. So lässt sich sehr gut feststellen, welcher Anteil der Kosten an die betreuende Bank fließt und welcher an den Anbieter des jeweiligen Fonds.

Unter Produktkosten werden die Kosten eines Fonds abzüglich der Provisionen verstanden. Die Position enthält den Teil des Ausgabeaufschlags, der beim Fondsanbieter verbleibt. Weiter werden die Verwaltungsgebühr, die Transaktionskosten sowie Erfolgsgebühren aufgeführt.

Fremdwährungskosten fallen dann an, wenn Anleger ein Finanzprodukt in fremder Währung kaufen oder verkaufen.

Die neue Richtlinie schreibt die Angabe der Kosten absolut in Euro vor sowie die prozentuale Belastung des Depots durch die Kosten. Bei den einmaligen Kosten wird der jeweilige Umsatz beim Kauf oder Verkauf des Investments zugrunde gelegt.

Für die Finanzinstitute sind die neuen Infoblätter mit einem hohen Aufwand verbunden, denn sie müssen Daten von verschiedenen Beteiligten zusammenführen. Einige Anbieter warten dabei offensichtlich lieber etwas länger mit der Weitergabe der Informationen, um sicherzustellen, dass sämtliche Daten auch korrekt sind. Im Laufe des Jahres sollten die Kosteninformationen jedoch vorliegen.

Fazit

Die meisten Anleger werden bisher nicht wissen oder es allenfalls nur vermuten, wer wie viel an ihren Investitionen verdient. Für so manchen wird die Höhe der Summen überraschend sein, die die Rendite schmälern, und ihn ins Grübeln bringen, ob es nicht kostengünstigere Fonds mit besserer Rendite aufgrund der Kostenstruktur gibt.

Mögliche Gewinner werden hier natürlich die ETFs sein. Wir möchten aber davor warnen, die Kosten als einziges Argument für eine Investition zu sehen. Schließlich merken wir gerade in hochvolatilen Zeiten, wie wichtig ein gutes Fondsmanagement ist. Und auch die Information über das, was die Märkte bewegt, und die damit verbundene Aufklärung über die Hintergründe und Zusammenhänge sind für Kleinanleger wichtig.
Gemeinsam mehr erreichen - Geldanlage im Aktienclub finden
Niedersächsische Aktienclub
Steffen Koch
Gudesstraße 3-5
29525 Uelzen
s.koch@ndac.de
+ (0) 581 97369600
https://www.ndac.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Besitzer von Investmentfonds werden im Verlauf dieses Jahres Post von ihrem Fonds in ihren Briefkästen finden. Die ersten Anleger haben sie bereits schon, die Kosteninformation. Doch keine Sorge, es handelt sich nicht um eine Preiserhöhung, sondern nur um eine Information, wie hoch die Kosten für den Fonds wirklich sind.

Vor dem Kauf erhalten Anleger jede Menge Unterlagen über den Fonds, darunter auch die Information, wie viel ihr Investment kosten soll. Danach interessiert es dann niemanden mehr in den Banken oder bei den Fondsanbietern, welche realen laufenden Kosten für den Fonds anfallen. Aber auch die Inhaber von Fondsanteilen haben nicht die Zeit und leider auch nicht immer das Interesse, zu prüfen, welche Kosten denn nun wirklich an der Rendite knabbern. Deshalb sieht die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II verbindlich vor, die Anleger über diese Kosten zu informieren.

Was bedeutet Mifid II?

Hinter der Abkürzung Mifid verbirgt sich die englische Bezeichnung Markets in Financial Instruments Directive oder umgangssprachlich auch Finanzmarktrichtlinie.

Ziele dieser Richtlinie sind mehr Anlegerschutz, verstärkter Wettbewerb und eine Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Mifid I wurde durch das Europäische Parlament und durch den Europäischen Rat am 21. April 2004 beschlossen. Mit Wirkung vom 3. Januar 2018 wurde sie durch Mifid II ersetzt und erweitert.

Mifid II gilt für alle komplexen Finanzinstrumente, die keine Versicherungsprodukte sind. Der Verbraucherschutz wurde damit unter anderem dadurch gestärkt, dass die ESMA, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, Finanzprodukte verbieten kann und die Kosten eines Finanzprodukts transparent auszuweisen sind.

Warum die Kosteninformation?

Einige werden jetzt sagen, wir haben doch schon alle Informationen einschließlich der Kosten vor dem Kauf unseres Fonds vom Vermittler, von der Bank oder direkt von der Fondsgesellschaft erhalten. Das stimmt, doch ist diese Ex-ante-Information über die Kosten seit 2018 verpflichtend vorgeschrieben und wird 2019 durch die Ex-post-Information ergänzt.

Während die Anleger vor dem Kauf zum Beispiel über den Ausgabeaufschlag eines Aktienfonds, die Gebühren der Anteile für die Verwahrung im Depot, die voraussichtlichen Kosten für das Marketing, erfolgsabhängige Prämien für die Fondsmanager bei Erreichen einer Benchmark etc. informiert werden, erfuhren sie bisher über die tatsächlichen Kosten im Anlagezeitraum wenig. Das soll sich mit der Einführung der Kosteninformation nun ändern.

Wie soll die Kosteninformation aussehen?

Fakt ist, wenn dem Transparenzgedanken Rechnung getragen werden soll, dann müssen alle Kosten in der Information auftauchen. Die Institute haben dabei die Wahl, ob sie die Kosten anhand der konkreten Anlagesumme berechnen oder Beispielrechnungen nutzen. Die bisher vorliegenden Kosteninformationen der großen Anbieter zeigen, dass sie sich für die Aufstellung der individuellen Kosten für jeden Kunden entschieden haben. Entsprechend sind die Kosten in mehrere Positionen gegliedert: Dienstleistungs-, Produkt- und Fremdwährungskosten.

So gehört beispielsweise zu den Dienstleistungskosten der Teil des Ausgabeaufschlags von Fonds, den die depotführende Stelle erhält. Auch Umtausch- und Depotführungsgebühren fallen unter diesen Posten. Darüber hinaus zählen Bestandsprovisionen dazu. Separat ausgewiesen werden Zahlungen Dritter. Das sind Gelder, die ein Institut für die Vermittlung der Geldanlage als Provision erhält. So lässt sich sehr gut feststellen, welcher Anteil der Kosten an die betreuende Bank fließt und welcher an den Anbieter des jeweiligen Fonds.

Unter Produktkosten werden die Kosten eines Fonds abzüglich der Provisionen verstanden. Die Position enthält den Teil des Ausgabeaufschlags, der beim Fondsanbieter verbleibt. Weiter werden die Verwaltungsgebühr, die Transaktionskosten sowie Erfolgsgebühren aufgeführt.

Fremdwährungskosten fallen dann an, wenn Anleger ein Finanzprodukt in fremder Währung kaufen oder verkaufen.

Die neue Richtlinie schreibt die Angabe der Kosten absolut in Euro vor sowie die prozentuale Belastung des Depots durch die Kosten. Bei den einmaligen Kosten wird der jeweilige Umsatz beim Kauf oder Verkauf des Investments zugrunde gelegt.

Für die Finanzinstitute sind die neuen Infoblätter mit einem hohen Aufwand verbunden, denn sie müssen Daten von verschiedenen Beteiligten zusammenführen. Einige Anbieter warten dabei offensichtlich lieber etwas länger mit der Weitergabe der Informationen, um sicherzustellen, dass sämtliche Daten auch korrekt sind. Im Laufe des Jahres sollten die Kosteninformationen jedoch vorliegen.

Fazit

Die meisten Anleger werden bisher nicht wissen oder es allenfalls nur vermuten, wer wie viel an ihren Investitionen verdient. Für so manchen wird die Höhe der Summen überraschend sein, die die Rendite schmälern, und ihn ins Grübeln bringen, ob es nicht kostengünstigere Fonds mit besserer Rendite aufgrund der Kostenstruktur gibt.

Mögliche Gewinner werden hier natürlich die ETFs sein. Wir möchten aber davor warnen, die Kosten als einziges Argument für eine Investition zu sehen. Schließlich merken wir gerade in hochvolatilen Zeiten, wie wichtig ein gutes Fondsmanagement ist. Und auch die Information über das, was die Märkte bewegt, und die damit verbundene Aufklärung über die Hintergründe und Zusammenhänge sind für Kleinanleger wichtig.
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