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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Unfallversicherungen - der kleine feine Unterschied

Veröffentlicht am Freitag, dem 08. Februar 2019 @ 10:33:13 auf Deutsche-Politik-News.de

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ARAG Experten über gesetzliche und private Unfallversicherungen

Die gesetzliche Unfallversicherung, kurz GUV, gibt es bereits seit 1884. Otto von Bismarck führte sie verpflichtend ein, um Arbeitsunfälle und beruflich bedingte Krankheiten abzusichern. Und so ist es auch heute noch. Unfälle, die jedoch in der Freizeit geschehen, werden hingegen nur von einer freiwilligen privaten Unfallversicherung (PUV) abgedeckt. Grundsätzlich können Versicherte gleichzeitig Leistungen aus beiden Unfallversicherungen erhalten. Für wen ist aber welche Versicherung sinnvoll? Die ARAG Experten geben einen Überblick:

Die gesetzliche Unfallversicherung

Die GUV ist im Siebten Sozialgesetzbuch verankert und damit integraler Bestandteil der Sozialversicherung. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen. Die Haftung der gesetzlichen Variante beschränkt sich auf Arbeitsunfälle oder Unfälle, die sich auf direktem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause ereignen. Hier betonen die ARAG Experten, dass Umwege nicht versichert sind: So ist beispielsweise der schnelle Einkauf im Supermarkt auf dem Weg zur Arbeit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Träger der GUV sind die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Gezahlt wird für die Wiederherstellung der Arbeitskraft, also für medizinische Behandlungen, Reha, häusliche Krankenpflege und z. B. Umschulungen. Auch eine Unfallrente wird bei Erwerbsminderung gezahlt. Eine Zahlung von Schmerzensgeld ist allerdings ausgeschlossen. Kommt es trotz aller Unfallverhütungsmaßnahmen zu einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit, dann sichert die gesetzliche Unfallversicherung die Hinterbliebenen mit finanziellen Leistungen ab. Während auch Schüler, Studenten und Kindergartenkinder gesetzlich unfallversichert sind, müssen sich Hausfrauen, Unternehmer oder Selbstständige privat versichern.

Die private Unfallversicherung

Im Gegensatz zur GUV deckt die private Unfallversicherung ausschließlich Unfälle und keine Krankheiten oder Krankheitsfolgen ab. Dabei sichert sie aber auch Unfälle ab, die sich in der Freizeit ereignen, etwa beim Sport, im Haushalt oder auf privaten Veranstaltungen. Der Versicherungsschutz ist weder örtlich noch zeitlich begrenzt. Er gilt rund um die Uhr und weltweit. Dabei kann eine private Unfallversicherung als Ergänzung zur GUV oder als Ersatz abgeschlossen werden. Die Leistungen und Konditionen können zum Teil frei vereinbart werden. So können Versicherungsnehmer zusätzliche Leistungen wie z. B. Krankenhaustagegeld, Unfalltagegeld oder kosmetische Eingriffe integrieren.

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten über gesetzliche und private Unfallversicherungen

Die gesetzliche Unfallversicherung, kurz GUV, gibt es bereits seit 1884. Otto von Bismarck führte sie verpflichtend ein, um Arbeitsunfälle und beruflich bedingte Krankheiten abzusichern. Und so ist es auch heute noch. Unfälle, die jedoch in der Freizeit geschehen, werden hingegen nur von einer freiwilligen privaten Unfallversicherung (PUV) abgedeckt. Grundsätzlich können Versicherte gleichzeitig Leistungen aus beiden Unfallversicherungen erhalten. Für wen ist aber welche Versicherung sinnvoll? Die ARAG Experten geben einen Überblick:

Die gesetzliche Unfallversicherung

Die GUV ist im Siebten Sozialgesetzbuch verankert und damit integraler Bestandteil der Sozialversicherung. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen. Die Haftung der gesetzlichen Variante beschränkt sich auf Arbeitsunfälle oder Unfälle, die sich auf direktem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause ereignen. Hier betonen die ARAG Experten, dass Umwege nicht versichert sind: So ist beispielsweise der schnelle Einkauf im Supermarkt auf dem Weg zur Arbeit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Träger der GUV sind die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Gezahlt wird für die Wiederherstellung der Arbeitskraft, also für medizinische Behandlungen, Reha, häusliche Krankenpflege und z. B. Umschulungen. Auch eine Unfallrente wird bei Erwerbsminderung gezahlt. Eine Zahlung von Schmerzensgeld ist allerdings ausgeschlossen. Kommt es trotz aller Unfallverhütungsmaßnahmen zu einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit, dann sichert die gesetzliche Unfallversicherung die Hinterbliebenen mit finanziellen Leistungen ab. Während auch Schüler, Studenten und Kindergartenkinder gesetzlich unfallversichert sind, müssen sich Hausfrauen, Unternehmer oder Selbstständige privat versichern.

Die private Unfallversicherung

Im Gegensatz zur GUV deckt die private Unfallversicherung ausschließlich Unfälle und keine Krankheiten oder Krankheitsfolgen ab. Dabei sichert sie aber auch Unfälle ab, die sich in der Freizeit ereignen, etwa beim Sport, im Haushalt oder auf privaten Veranstaltungen. Der Versicherungsschutz ist weder örtlich noch zeitlich begrenzt. Er gilt rund um die Uhr und weltweit. Dabei kann eine private Unfallversicherung als Ergänzung zur GUV oder als Ersatz abgeschlossen werden. Die Leistungen und Konditionen können zum Teil frei vereinbart werden. So können Versicherungsnehmer zusätzliche Leistungen wie z. B. Krankenhaustagegeld, Unfalltagegeld oder kosmetische Eingriffe integrieren.

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