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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Wohnfläche richtig berechnen und Kosten sparen

Veröffentlicht am Freitag, dem 23. November 2018 @ 13:21:02 auf Deutsche-Politik-News.de

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ARAG Experten geben Tipps für eine exakte Berechnung der Wohnfläche

Der Kaufpreis einer Immobilie, die Höhe der Miete, aber auch Nebenkosten und Hausratversicherung sind meist abhängig von der Quadratmeterzahl. Doch je nach Methode kann die Berechnung ganz unterschiedlich ausfallen und damit hohe Kosten verursachen. Im schlimmsten Fall zahlen Betroffene für Wohnraum, den es gar nicht gibt. Die ARAG Experten verraten, worauf es bei der Berechnung ankommt.

Berechnungsmethoden

Zurzeit gibt es zwei Methoden zur Wohnflächenberechnung, die auch vor Gericht anerkannt sind. Doch während die DIN-Norm 277 kaum Anwendung findet, wird in den meisten Verträgen die Wohnflächenverordnung zu Grunde gelegt, die im sozialen Wohnungsbau sogar verpflichtend ist.

Welche Flächen zählen?

Nach der Wohnflächenverordnung zählen nur die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zur betreffenden Wohnung gehören. Das können neben den Wohnräumen beispielsweise auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlich geschlossenen Räumen sein. Auch Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen dazu. Ebenso mit eingerechnet werden fest eingebaute Gegenstände wie z.B. Flächen von Tür- und Fensterrahmen, Einbaumöbel und Öfen. Nicht zur Wohnfläche gehören hingegen so genannte Zubehörräume wie etwa Keller- oder Abstellräume, Waschküchen, Dachbodenräume, Garagen oder Geschäftsräume.

Wie wird berechnet?

Nur Räume und Raumteile mit einer Höhe von mindestens zwei Metern werden zu 100 Prozent zur Wohnraumfläche gezählt. Bei schrägen Wänden bis zu zwei Metern Höhe wird erst alles ab einem Meter Raumhöhe berechnet, aber nur zu 50 Prozent. Flächen unter einem Meter werden außer Acht gelassen. Für den Raum unterhalb von Treppen gilt das Gleiche: Erst bei einer Höhe ab einem Meter bzw. ab der dritten Treppenstufe wird die Hälfte der Fläche angerechnet. Ebenso unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und Co.: Sie werden nur zu 50 Prozent angerechnet. Bei Balkonen, Loggien und Terrassen beispielsweise hängt es vom Vertrag ab: In der Regel wird ein Viertel ihrer Fläche eingerechnet, höchstens aber die Hälfte. Bei Tür-, Fenster- und Wandnischen kommt es darauf an, ob sie bis zum Boden reichen: Erst dann und mit einer Mindesttiefe von 13 Zentimetern werden sie auf die Wohnfläche angerechnet.

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten geben Tipps für eine exakte Berechnung der Wohnfläche

Der Kaufpreis einer Immobilie, die Höhe der Miete, aber auch Nebenkosten und Hausratversicherung sind meist abhängig von der Quadratmeterzahl. Doch je nach Methode kann die Berechnung ganz unterschiedlich ausfallen und damit hohe Kosten verursachen. Im schlimmsten Fall zahlen Betroffene für Wohnraum, den es gar nicht gibt. Die ARAG Experten verraten, worauf es bei der Berechnung ankommt.

Berechnungsmethoden

Zurzeit gibt es zwei Methoden zur Wohnflächenberechnung, die auch vor Gericht anerkannt sind. Doch während die DIN-Norm 277 kaum Anwendung findet, wird in den meisten Verträgen die Wohnflächenverordnung zu Grunde gelegt, die im sozialen Wohnungsbau sogar verpflichtend ist.

Welche Flächen zählen?

Nach der Wohnflächenverordnung zählen nur die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zur betreffenden Wohnung gehören. Das können neben den Wohnräumen beispielsweise auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlich geschlossenen Räumen sein. Auch Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen dazu. Ebenso mit eingerechnet werden fest eingebaute Gegenstände wie z.B. Flächen von Tür- und Fensterrahmen, Einbaumöbel und Öfen. Nicht zur Wohnfläche gehören hingegen so genannte Zubehörräume wie etwa Keller- oder Abstellräume, Waschküchen, Dachbodenräume, Garagen oder Geschäftsräume.

Wie wird berechnet?

Nur Räume und Raumteile mit einer Höhe von mindestens zwei Metern werden zu 100 Prozent zur Wohnraumfläche gezählt. Bei schrägen Wänden bis zu zwei Metern Höhe wird erst alles ab einem Meter Raumhöhe berechnet, aber nur zu 50 Prozent. Flächen unter einem Meter werden außer Acht gelassen. Für den Raum unterhalb von Treppen gilt das Gleiche: Erst bei einer Höhe ab einem Meter bzw. ab der dritten Treppenstufe wird die Hälfte der Fläche angerechnet. Ebenso unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und Co.: Sie werden nur zu 50 Prozent angerechnet. Bei Balkonen, Loggien und Terrassen beispielsweise hängt es vom Vertrag ab: In der Regel wird ein Viertel ihrer Fläche eingerechnet, höchstens aber die Hälfte. Bei Tür-, Fenster- und Wandnischen kommt es darauf an, ob sie bis zum Boden reichen: Erst dann und mit einer Mindesttiefe von 13 Zentimetern werden sie auf die Wohnfläche angerechnet.

Mehr zum Thema unter:

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