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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Zugluft rechtfertigt Mietminderung

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 21. März 2018 @ 15:33:31 auf Deutsche-Politik-News.de

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ARAG Experten über ein aktuelles Urteil

Kalte Zugluft in einem neu errichteten Passivhaus stellt einen Mietmangel dar, der eine Minderung der Miete um 10% rechtfertigt. Die Kläger hatten im verhandelten Fall dem Gericht in der Verhandlung berichtet, dass, nachdem sie in das Passivhaus eingezogen waren, trotz funktionierender Fußbodenheizung in den Wintermonaten die Zugluft im Wohn-, Arbeits- und Schlafzimmer nicht mehr erträglich gewesen sei. Die Vermieterseite hielt dem entgegen, dass Beeinträchtigungen durch Zugluft, wenn überhaupt, nur eine unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung seien, welche im Sommer gar nicht auftrete. Das Gericht hat zunächst ausgeführt, dass Passivhäusern grundsätzlich und konstruktionsbedingt der Nachteil anhafte, dass die vorgegebene Raumtemperatur in den jeweiligen Wohnungen nur zu einem sehr geringeren Maße verändert werden kann. Bei einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sei darüber hinaus konstruktionsbedingt häufig, zumindest innerhalb eines gewissen Rahmens, mit Zugluft zu rechnen. Vorliegend ging das AG aber dennoch von einem Mangel der Wohnung aus. Aufgrund des Ergebnisses des zuvor durchgeführten Beweissicherungsverfahrens kam das Gericht nämlich zu der Überzeugung, dass das Auftreten von Zugluft in der hier maßgebenden Form jedenfalls aufgrund eines Bauausführungsfehlers über das erwartbare und damit hinzunehmende Maß hinausging. Auch wenn die Auswirkungen im Sommer geringer seien als im Winter, rechtfertige dies eine Minderung der Miete in Höhe von 10%, so die ARAG Experten (AG Frankfurt aM, Az.: 33 C 1251/17 (76)).
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten über ein aktuelles Urteil

Kalte Zugluft in einem neu errichteten Passivhaus stellt einen Mietmangel dar, der eine Minderung der Miete um 10% rechtfertigt. Die Kläger hatten im verhandelten Fall dem Gericht in der Verhandlung berichtet, dass, nachdem sie in das Passivhaus eingezogen waren, trotz funktionierender Fußbodenheizung in den Wintermonaten die Zugluft im Wohn-, Arbeits- und Schlafzimmer nicht mehr erträglich gewesen sei. Die Vermieterseite hielt dem entgegen, dass Beeinträchtigungen durch Zugluft, wenn überhaupt, nur eine unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung seien, welche im Sommer gar nicht auftrete. Das Gericht hat zunächst ausgeführt, dass Passivhäusern grundsätzlich und konstruktionsbedingt der Nachteil anhafte, dass die vorgegebene Raumtemperatur in den jeweiligen Wohnungen nur zu einem sehr geringeren Maße verändert werden kann. Bei einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sei darüber hinaus konstruktionsbedingt häufig, zumindest innerhalb eines gewissen Rahmens, mit Zugluft zu rechnen. Vorliegend ging das AG aber dennoch von einem Mangel der Wohnung aus. Aufgrund des Ergebnisses des zuvor durchgeführten Beweissicherungsverfahrens kam das Gericht nämlich zu der Überzeugung, dass das Auftreten von Zugluft in der hier maßgebenden Form jedenfalls aufgrund eines Bauausführungsfehlers über das erwartbare und damit hinzunehmende Maß hinausging. Auch wenn die Auswirkungen im Sommer geringer seien als im Winter, rechtfertige dies eine Minderung der Miete in Höhe von 10%, so die ARAG Experten (AG Frankfurt aM, Az.: 33 C 1251/17 (76)).
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.
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