News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Anrechnungsvorschrift in § 288 Abs. 5 S. 3 BGB

Veröffentlicht am Montag, dem 29. Januar 2018 @ 10:13:27 auf Deutsche-Politik-News.de

(453 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Konkreter Fall

Ein Mitgliedsunternehmen (Unternehmerin) hatte vor dem AG Eilenburg gegen einen Unternehmer - zusätzlich zu einer Vergütung aus einem Dienstleistungsvertrag - als Nebenforderungen wegen Verzuges u. a. die Mahnpauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB und vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 112,00 EUR geltend gemacht. Das Gericht kürzte die vorgerichtlichen Anwaltskosten von 112,00 EUR - unter Anrechnung der Mahnkostenpauschale - auf 72,00 EUR und sprach die Klageforderung im Übrigen zu.

Wegen der Frage, ob die Pauschale i.S.d. § 288 Abs. 5 S. 1 BGB nach § 288 Abs. 5 S. 3 BGB nur auf interne Kosten des Gläubigers oder auch auf externe Kosten (vorgerichtliche Anwalts- und Inkassokosten) anzurechnen ist, ließ das AG die Berufung zu. Das LG Leipzig bestätigte in der Berufung zwar die Ansicht des AG Eilenburg, ließ aber die Revision zu. Am 11.09.2017 wurde die Revisionsbegründung eingereicht, bereits am 18.01.2018 kam es zur Verhandlung vor dem BGH. Dieser setzte das Revisionsverfahren mit Beschluss vom 18.01.2018, Az. III ZR 174/17 aus und legte dem EuGH gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vor:

"Ist Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EU Nr. L 48 S. 1) dahin auszulegen, dass der in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie genannte Pauschalbetrag von 40 Euro auf externe Rechtsverfolgungskosten anzurechnen ist, die infolge des Zahlungsverzugs des Schuldners durch die vorprozessuale Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden und daher nach Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie zu ersetzen sind ?"

Revisionsgrund

Bereits vor Inkrafttreten des § 288 Abs. 5 BGB hatten der DAV (Stellungnahme Nr. 19/2012) sowie der BDIU (Stellungnahme vom 19.05.2014) den Referentenentwurf des BMJ für ein Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr kritisiert und die Anrechnungsregelung als widersinnig bzw. mit der EU-Richtlinie (RL 2011/7/EU) unvereinbar angesehen. Der Gesetzgeber ging darüber hinweg. In der Gerichtspraxis war zu beobachten, dass zum Teil die Anrechnung vorgenommen wurde, zum Teil auch nicht, meist ohne Begründung, so dass nicht einmal klar ist, ob die Gerichte die Problematik der Anrechnungsregelung überhaupt gesehen haben. Viele Gerichte nahmen Hinweise zur EU-Richtlinie nicht zur Kenntnis, sondern argumentierten nur mit dem doch so klaren Wortlaut des Gesetzes (§ 288 Abs. 5 S. 3 BGB).

Das AG Aachen (Urteil vom 26.07.2016, Az. 113 C 8/16, NJW-Spezial 2016, 540) hat dann die Anrechnung auf externe Kosten wegen der Erwägungsgründe 19 und 20 der EU-Richtlinie mit kurzer aber deutlicher Begründung abgelehnt. In einem ausführlichen Aufsatz haben Stöber/Petanidis (AGS 2017, 1 ff.) die Entscheidung aufgegriffen und die Vorschrift des § 288 Abs. 5 S. 2 BGB vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie, insbesondere auch der Fassung in anderen Amtssprachen, analysiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass § 288 Abs. 5 S. 3 BGB gegen die EU-Richtlinie verstößt.

Die im Verfahren LG Leipzig nachgewiesene uneinheitliche Rechtsprechung führte dann dazu, dass nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen wurde.

Laufende Verfahren

Bis zur Entscheidung des EuGH (bei Vorabentscheidungssachen war Informationen im Internet nach im Jahre 2016 mit 15 Monaten durchschnittlich zu rechnen) wird es nun sicherlich eine Vielzahl von Verfahren geben, in denen die Anrechnungs-Thematik des § 288 Abs. 5 S. 3 BGB eine Rolle spielt. Ob es auch zu einer Vielzahl von Berufungs- bzw. weiteren Revisionsverfahren bzw. Teilurteilen oder Aussetzungen von Verfahren kommen wird, bleibt abzuwarten. Bei dem Betrag von 40,00 EUR liegt eine wirtschaftliche Lösung nahe. Es kann erwartet werden, dass die Instanzgerichte bei dieser Nebenforderung dann die vergleichsweise Anrechnung zur Hälfte vorschlagen, was eine ökonomische Gesamterledigung des Rechtsstreits ermöglichen würde. Vielleicht setzt sich nun, nachdem der BGH den Weg über den "so klaren Wortlaut des Gesetzes" nicht bestätigt hat, auch bei einigen Gerichten langsam die Erkenntnis durch, dass die EU Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges nicht bezweckt, den Gläubiger wirtschaftlich davon abzuhalten, vorgerichtlich einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen zu beauftragen, weil bei Kleinstforderungen sonst durch Anrechnung mit der 40 EUR-Pauschale der gesamte Kostenerstattungsanspruch betreffend Anwalts- oder Inkassokosten entfällt (bei Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ergibt eine dann verbleibende 0,65 Gebühr nach 2300 VV RVG auf der untersten Streitwertebene einen Betrag von 58,50 EUR, der dann um 40,00 EUR gemindert werden soll).
Mit einem Team von Anwälten, die sich auf dem Gebiet des Internet-, Wettbewerbs- und Domainrechts spezialisiert haben, erfüllt der IDO Verband e.V. den Anspruch, seine Mitglieder über Gesetzesnovellierungen zu informieren und rechtskonforme Texte (AGB, Widerrufsbelehrung usw.) aktuell in einem gesicherten Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung zu stellen.
IDO Verband e.V.
Sarah Spayou
Uhlandstraße 1
51379 Leverkusen
gesetzgebung@ido-verband.de
02171/743664-0
http://www.ido-verband.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Konkreter Fall

Ein Mitgliedsunternehmen (Unternehmerin) hatte vor dem AG Eilenburg gegen einen Unternehmer - zusätzlich zu einer Vergütung aus einem Dienstleistungsvertrag - als Nebenforderungen wegen Verzuges u. a. die Mahnpauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB und vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 112,00 EUR geltend gemacht. Das Gericht kürzte die vorgerichtlichen Anwaltskosten von 112,00 EUR - unter Anrechnung der Mahnkostenpauschale - auf 72,00 EUR und sprach die Klageforderung im Übrigen zu.

Wegen der Frage, ob die Pauschale i.S.d. § 288 Abs. 5 S. 1 BGB nach § 288 Abs. 5 S. 3 BGB nur auf interne Kosten des Gläubigers oder auch auf externe Kosten (vorgerichtliche Anwalts- und Inkassokosten) anzurechnen ist, ließ das AG die Berufung zu. Das LG Leipzig bestätigte in der Berufung zwar die Ansicht des AG Eilenburg, ließ aber die Revision zu. Am 11.09.2017 wurde die Revisionsbegründung eingereicht, bereits am 18.01.2018 kam es zur Verhandlung vor dem BGH. Dieser setzte das Revisionsverfahren mit Beschluss vom 18.01.2018, Az. III ZR 174/17 aus und legte dem EuGH gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vor:

"Ist Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EU Nr. L 48 S. 1) dahin auszulegen, dass der in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie genannte Pauschalbetrag von 40 Euro auf externe Rechtsverfolgungskosten anzurechnen ist, die infolge des Zahlungsverzugs des Schuldners durch die vorprozessuale Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden und daher nach Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie zu ersetzen sind ?"

Revisionsgrund

Bereits vor Inkrafttreten des § 288 Abs. 5 BGB hatten der DAV (Stellungnahme Nr. 19/2012) sowie der BDIU (Stellungnahme vom 19.05.2014) den Referentenentwurf des BMJ für ein Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr kritisiert und die Anrechnungsregelung als widersinnig bzw. mit der EU-Richtlinie (RL 2011/7/EU) unvereinbar angesehen. Der Gesetzgeber ging darüber hinweg. In der Gerichtspraxis war zu beobachten, dass zum Teil die Anrechnung vorgenommen wurde, zum Teil auch nicht, meist ohne Begründung, so dass nicht einmal klar ist, ob die Gerichte die Problematik der Anrechnungsregelung überhaupt gesehen haben. Viele Gerichte nahmen Hinweise zur EU-Richtlinie nicht zur Kenntnis, sondern argumentierten nur mit dem doch so klaren Wortlaut des Gesetzes (§ 288 Abs. 5 S. 3 BGB).

Das AG Aachen (Urteil vom 26.07.2016, Az. 113 C 8/16, NJW-Spezial 2016, 540) hat dann die Anrechnung auf externe Kosten wegen der Erwägungsgründe 19 und 20 der EU-Richtlinie mit kurzer aber deutlicher Begründung abgelehnt. In einem ausführlichen Aufsatz haben Stöber/Petanidis (AGS 2017, 1 ff.) die Entscheidung aufgegriffen und die Vorschrift des § 288 Abs. 5 S. 2 BGB vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie, insbesondere auch der Fassung in anderen Amtssprachen, analysiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass § 288 Abs. 5 S. 3 BGB gegen die EU-Richtlinie verstößt.

Die im Verfahren LG Leipzig nachgewiesene uneinheitliche Rechtsprechung führte dann dazu, dass nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen wurde.

Laufende Verfahren

Bis zur Entscheidung des EuGH (bei Vorabentscheidungssachen war Informationen im Internet nach im Jahre 2016 mit 15 Monaten durchschnittlich zu rechnen) wird es nun sicherlich eine Vielzahl von Verfahren geben, in denen die Anrechnungs-Thematik des § 288 Abs. 5 S. 3 BGB eine Rolle spielt. Ob es auch zu einer Vielzahl von Berufungs- bzw. weiteren Revisionsverfahren bzw. Teilurteilen oder Aussetzungen von Verfahren kommen wird, bleibt abzuwarten. Bei dem Betrag von 40,00 EUR liegt eine wirtschaftliche Lösung nahe. Es kann erwartet werden, dass die Instanzgerichte bei dieser Nebenforderung dann die vergleichsweise Anrechnung zur Hälfte vorschlagen, was eine ökonomische Gesamterledigung des Rechtsstreits ermöglichen würde. Vielleicht setzt sich nun, nachdem der BGH den Weg über den "so klaren Wortlaut des Gesetzes" nicht bestätigt hat, auch bei einigen Gerichten langsam die Erkenntnis durch, dass die EU Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges nicht bezweckt, den Gläubiger wirtschaftlich davon abzuhalten, vorgerichtlich einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen zu beauftragen, weil bei Kleinstforderungen sonst durch Anrechnung mit der 40 EUR-Pauschale der gesamte Kostenerstattungsanspruch betreffend Anwalts- oder Inkassokosten entfällt (bei Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ergibt eine dann verbleibende 0,65 Gebühr nach 2300 VV RVG auf der untersten Streitwertebene einen Betrag von 58,50 EUR, der dann um 40,00 EUR gemindert werden soll).
Mit einem Team von Anwälten, die sich auf dem Gebiet des Internet-, Wettbewerbs- und Domainrechts spezialisiert haben, erfüllt der IDO Verband e.V. den Anspruch, seine Mitglieder über Gesetzesnovellierungen zu informieren und rechtskonforme Texte (AGB, Widerrufsbelehrung usw.) aktuell in einem gesicherten Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung zu stellen.
IDO Verband e.V.
Sarah Spayou
Uhlandstraße 1
51379 Leverkusen
gesetzgebung@ido-verband.de
02171/743664-0
http://www.ido-verband.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Anrechnungsvorschrift in § 288 Abs. 5 S. 3 BGB

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Anrechnungsvorschrift in § 288 Abs. 5 S. 3 BGB" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Rob Thomas: Something to be (debut solo album)

Rob Thomas: Something to be (debut solo album)
Heinrich und der Papst: Die Deutschen (Staffel 1) / ...

Heinrich und der Papst: Die Deutschen (Staffel 1) / ...
Spanien: Haushalt gescheitert - Sanchez muss Neuwah ...

Spanien: Haushalt gescheitert - Sanchez muss Neuwah ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Lageso-Berlin-2016-160120-DSC_0042.jpg

Deutschland-Tierpark-Neumuenster-Schleswi ...

Niedersachsen-Lindhorst-Seevetal-Hahn-Wet ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie


Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili ist ein einfach und schnell zubereiteter Nudel-Snack. Wenn es mal schnell gehen soll, durchaus schmackhaft ... (Harald, 16.3.2022)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Cerveza Palax – einfach ein gutes Bier Ein Vorteil der Globalisierung ist, du kannst dir Essen und Trinken aus aller Welt zu dir nach Hause kommen lassen. Du warst bei deinem letzten Spanienurlaub von eine bestim ... (Udo van der Ahe, 03.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. Neuer 305% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Growth ($CGC) (PR-Gateway, 25.04.2024)


Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. 305% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth



25.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74358/AC-250424.001.png



...

 Viebrockhaus: \'\'Stilwandler\'\' und Energiekostenlos-Garantie (PR-Gateway, 25.04.2024)
Stadtvilla Maxime 720 II - 10 Jahre Energiekostenlos-Garantie für alle Häuser erhältlich

Harsefeld, 25. April 2024



Viebrockhaus, der führende Massivhausanbieter, stellt mit dem neuen Maxime 720 II einen weiteren "Stilwandler" vor. Unter den Varianten "zeitlos", "modern" und "klassisch" können Bauherren genau die Architektur und den Grundriss ihrer Stadtvilla wählen, die zu ihrem ganz persönlichen Stil und Wohnbedürfnis passen. Und mit der neuen Energiekostenlos-Gara ...

 Distributor Schukat feiert 60jähriges Jubliäum (PR-Gateway, 24.04.2024)
Vom Ein-Mann-Betrieb zum unabhängigen Distributor mit strategischem Mehrwert

Monheim, April 2024 - Die Schukat electronic Vertriebs GmbH, Distributor für elektronische Bauteile und Komponenten, feiert in diesem Jahr ihr 60. Firmenjubiläum. Gegründet in 1964 von Hans-Georg Schukat als ein Ein-Mann-Betrieb in Monheim, leiten heute die Geschwister Bert, Georg und Edith Schukat das finanziell unabhängige Unternehmen in zweiter Generation. Mittlerweile beschäftigt Schukat 170 Mitarbeiter, ...

 Massives Kaufsignal bei diesem Cannabis Hot Stock. Testsystem für Autofahrer. Massives Kaufsignal. Neuer 348% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294 (PR-Gateway, 24.04.2024)


Massives Kaufsignal bei diesem Cannabis Hot Stock. Neuer 348% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth ($CGC)



24.04.24

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74343/Aktiencheck240424.001.png


 Nachhaltigkeitsbericht: Bürokratiemonster oder Chance? (PR-Gateway, 23.04.2024)
Mittelstandsunternehmen unterliegen ab diesem Jahr der Berichtspflicht

Deutsche Unternehmen sollen ab diesem Jahr mit der Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts Auskunft über ihre Leistungen im Hinblick auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung geben. So sieht es eine EU-Richtlinie vor, die durch nationale Gesetze verpflichtend wird. Bislang mussten nur Großunternehmen einen solchen Report vorlegen. Mit dem Jahr 2024 betrifft dies aber auch alle Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbe ...

 Cannabis Hot Stock entwickelt Testsystem für Autofahrer. Neuer 357% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Growth ($CGC) (PR-Gateway, 22.04.2024)


Cannabis Hot Stock entwickelt Testsystem für Autofahrer. Neuer 357% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth



22.04.24 10:34

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de , Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74312/AC-220424-3.001.png


< ...

 Goldpreis erreicht 2.400$ - Neuer 321% Gold Hot Stock mit 419 Mio. $ Gold-Lagerstätte und riesigem Moly-Vorkommen. Neuer 321% Gold Hot Stock nach 1.359% mit Barrick Gold Corporation ($GOLD), 1.563% mit Franco-Neva (PR-Gateway, 22.04.2024)


Goldpreis erreicht 2.400$ - Neuer 321% Gold Hot Stock. Mit 419 Mio. $ Gold-Lagerstätte und riesigem Moly-Vorkommen



22.04.24 08:18

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de , Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74310/AC-220424-2.001.png



...

 KI-Aktie wird zum Dr. Google-Killer - Neuer 307% AI Hot Stock nach 215.872% mit Microsoft ($MSFT) und 278.417% mit NVIDIA ($NVDA) (PR-Gateway, 22.04.2024)


KI-Aktie wird zum Dr. Google-Killer - Neuer 307% AI Hot Stock nach 215872% mit Microsoft ($MSFT) und 278.417% mit NVIDIA



22.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de , Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74306/AC-2204-24.001.png


< ...

 Lesen mit Kindern und Enkelkindern (Kummer, 22.04.2024)
Es gibt viele wunderbare Kinderbücher, die sich hervorragend zum Vorlesen eignen. Es ist immer besonders, wenn man die Freude des gemeinsamen Lesens erleben darf. Deshalb hier einige Buchtipps.

Kunterbunter Lesespaß für Kinder ... und noch vieles mehr
In diesem Buch haben Ennepetaler gemeinsam zur Feder gegriffen. Zusammen für den guten Zweck, denn der gesamte Erlös kommt dem Kinderschutzbund Ennepetal zugute.
Alle Beteiligten stellten ihre Beiträge kostenlos zu Verf ...

 KI Gesundheits App besser als Google - Neuer 267% AI Hot Stock nach 215.872% mit Microsoft ($MSFT) und 278.417% mit NVIDIA ($NVDA) (PR-Gateway, 19.04.2024)


KI Gesundheits App besser als Google - Neuer 267% AI Hot Stock nach 215872% mit Microsoft und 278417% mit NVIDIA ($NVDA)



19.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74297/AC-190424.001.png



...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Anrechnungsvorschrift in § 288 Abs. 5 S. 3 BGB

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Anrechnungsvorschrift in § 288 Abs. 5 S. 3 BGB