News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Widerspruch gegen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 30. Juli 2015 @ 11:19:18 auf Deutsche-Politik-News.de

(414 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Bundesgerichtshof klärt bereicherungsrechtliche Rückabwicklung

Neckargemünd, 29.07.2015 - Versicherungskunden, die in den Jahren 1994 bis 2007 Lebensversicherungen und Rentenversicherungen abgeschlossen haben, können die Verträge rückabwickeln, wenn sie über ihr Recht zum Widerspruch nicht ordnungsgemäß belehrt wurden. Diese Chance hat der Bundesgerichtshof bereits mit zwei Urteilen vom 7. Mai 2014 eröffnet. In der Grundsatzentscheidung offen gelassen wurde, welche Abzüge die Versicherungen bei der Rückabwicklung der Verträge vornehmen dürfen. Diese Ungewissheit hat der Bundesgerichtshof heute in zwei weiteren Grundsatzurteilen (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) beseitigt.

Die Kläger hatten bei der beklagten Versicherungsgesellschaft in den Jahren 1999 bzw. 2003 fondsgebundene Renten- bzw. Lebensversicherungsverträge nach dem in § 5a VVG a.F. geregelten sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Jahre später kündigten sie die Verträge und erklärten schließlich den Widerspruch nach § 5a VVG a.F. Der Versicherer zahlte auf die Kündigungen hin den jeweiligen Rückkaufswert an die Kläger aus. Diese verlangten mit ihren Klagen Rückzahlung aller von ihnen geleisteten Beiträge nebst Zinsen abzüglich der Rückkaufswerte, da die Verträge infolge der Widersprüche nicht wirksam zustande gekommen seien.

Wirksamer Widerspruch

Das Oberlandesgericht Köln, das den Anträgen der Kläger teilweise gefolgt war, ging von einem wirksamen Widerspruch aus. Dem Grunde nach könnten die Versicherungsnehmer daher die Rückzahlung aller Prämien verlangen, müssten sich dabei aber den während der Dauer der Prämienzahlung genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen. Die Versicherung hatte nun vor dem BGH mit dem von ihr angestrebten Abzug weiterer Positionen von den Klageforderungen im Wesentlichen keinen Erfolg.

Anrechnung von genossenem Versicherungsschutz

Der für Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bereits mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11) entschieden, dass sich Versicherungsnehmer bei der nach einem wirksamen Widerspruch durchzuführenden bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung ihrer Lebens- und Rentenversicherungsverträge sich den bis zur Kündigung des jeweiligen Vertrags genossenen Versicherungsschutz für das Berufsunfähigkeits- oder Todesfallrisiko anrechnen lassen müssen.

Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag sind abzuziehen

Wie der Bundesgerichtshof nunmehr festgestellt hat, muss sich der Versicherungsnehmer zusätzlich zu dem Rückkaufswert, den er bereits vom Versicherer erhalten hat, die Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag, die der Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswertes für den Versicherungsnehmer an das Finanzamt abgeführt hat, als Vermögensvorteil anrechnen lassen.

Verwaltungs- und Abschlusskosten können nicht abgezogen werden

Weiteren Positionen, die der Versicherer in Abzug bringen wollte, hat der Bundesgerichtshof seine Zustimmung versagt. Dies gilt insbesondere für die vom Versicherer geltend gemachten Abschluss- und Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten seien, so der BGH, bereits deshalb nicht bereicherungsmindernd zu berücksichtigen, weil sie unabhängig von den streitgegenständlichen Versicherungsverträgen angefallen und beglichen worden sind. Auch die Abschlusskosten (Vertriebsprovisionen) können die Versicherer von den an den Versicherungsnehmer auszukehrenden Beträgen nicht in Abzug bringen. Gleiches gilt für Ratenzahlungszuschläge.

Die Bereicherungsansprüche der Versicherungsnehmer umfassen, was der BGH grundsätzlich bestätigt hat, auch die durch die Versicherer tatsächlich gezogenen Nutzungen. Der Versicherungsnehmer trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe, etwa in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wie sie der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH annimmt, folgte der BGH in diesen Fällen nicht.

Der Weg für Klagen ist offen

Nachdem wesentliche Fragen zur Berechnung der Ansprüche der Versicherungsnehmer, die dem Zustandekommen Ihres Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag nachträglich widersprochen haben, geklärt sind, steht der Erklärung des Widerspruchs und der Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche nichts mehr im Weg.

Ob bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Widerspruch noch möglich und damit eine Rückabwicklung des Vertrages durchsetzbar ist, prüfen wir kostenlos.

Bei der Erklärung des Widerspruchs und der Durchsetzung der daraus resultierenden Ansprüche stehen wir Versicherungsnehmern gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co


Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Neckargemünd: Bahnhofstraße 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7298080 | Fax: 06223 - 7298080

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg: Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

www.nm-recht.de | www.nittel.co | www.darlehenswiderruf.net

Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/widerspruch-gegen-lebensversicherungs-und-rentenversicherungsvertraege.html

Bundesgerichtshof klärt bereicherungsrechtliche Rückabwicklung

Neckargemünd, 29.07.2015 - Versicherungskunden, die in den Jahren 1994 bis 2007 Lebensversicherungen und Rentenversicherungen abgeschlossen haben, können die Verträge rückabwickeln, wenn sie über ihr Recht zum Widerspruch nicht ordnungsgemäß belehrt wurden. Diese Chance hat der Bundesgerichtshof bereits mit zwei Urteilen vom 7. Mai 2014 eröffnet. In der Grundsatzentscheidung offen gelassen wurde, welche Abzüge die Versicherungen bei der Rückabwicklung der Verträge vornehmen dürfen. Diese Ungewissheit hat der Bundesgerichtshof heute in zwei weiteren Grundsatzurteilen (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) beseitigt.

Die Kläger hatten bei der beklagten Versicherungsgesellschaft in den Jahren 1999 bzw. 2003 fondsgebundene Renten- bzw. Lebensversicherungsverträge nach dem in § 5a VVG a.F. geregelten sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Jahre später kündigten sie die Verträge und erklärten schließlich den Widerspruch nach § 5a VVG a.F. Der Versicherer zahlte auf die Kündigungen hin den jeweiligen Rückkaufswert an die Kläger aus. Diese verlangten mit ihren Klagen Rückzahlung aller von ihnen geleisteten Beiträge nebst Zinsen abzüglich der Rückkaufswerte, da die Verträge infolge der Widersprüche nicht wirksam zustande gekommen seien.

Wirksamer Widerspruch

Das Oberlandesgericht Köln, das den Anträgen der Kläger teilweise gefolgt war, ging von einem wirksamen Widerspruch aus. Dem Grunde nach könnten die Versicherungsnehmer daher die Rückzahlung aller Prämien verlangen, müssten sich dabei aber den während der Dauer der Prämienzahlung genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen. Die Versicherung hatte nun vor dem BGH mit dem von ihr angestrebten Abzug weiterer Positionen von den Klageforderungen im Wesentlichen keinen Erfolg.

Anrechnung von genossenem Versicherungsschutz

Der für Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bereits mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11) entschieden, dass sich Versicherungsnehmer bei der nach einem wirksamen Widerspruch durchzuführenden bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung ihrer Lebens- und Rentenversicherungsverträge sich den bis zur Kündigung des jeweiligen Vertrags genossenen Versicherungsschutz für das Berufsunfähigkeits- oder Todesfallrisiko anrechnen lassen müssen.

Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag sind abzuziehen

Wie der Bundesgerichtshof nunmehr festgestellt hat, muss sich der Versicherungsnehmer zusätzlich zu dem Rückkaufswert, den er bereits vom Versicherer erhalten hat, die Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag, die der Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswertes für den Versicherungsnehmer an das Finanzamt abgeführt hat, als Vermögensvorteil anrechnen lassen.

Verwaltungs- und Abschlusskosten können nicht abgezogen werden

Weiteren Positionen, die der Versicherer in Abzug bringen wollte, hat der Bundesgerichtshof seine Zustimmung versagt. Dies gilt insbesondere für die vom Versicherer geltend gemachten Abschluss- und Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten seien, so der BGH, bereits deshalb nicht bereicherungsmindernd zu berücksichtigen, weil sie unabhängig von den streitgegenständlichen Versicherungsverträgen angefallen und beglichen worden sind. Auch die Abschlusskosten (Vertriebsprovisionen) können die Versicherer von den an den Versicherungsnehmer auszukehrenden Beträgen nicht in Abzug bringen. Gleiches gilt für Ratenzahlungszuschläge.

Die Bereicherungsansprüche der Versicherungsnehmer umfassen, was der BGH grundsätzlich bestätigt hat, auch die durch die Versicherer tatsächlich gezogenen Nutzungen. Der Versicherungsnehmer trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe, etwa in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wie sie der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH annimmt, folgte der BGH in diesen Fällen nicht.

Der Weg für Klagen ist offen

Nachdem wesentliche Fragen zur Berechnung der Ansprüche der Versicherungsnehmer, die dem Zustandekommen Ihres Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag nachträglich widersprochen haben, geklärt sind, steht der Erklärung des Widerspruchs und der Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche nichts mehr im Weg.

Ob bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Widerspruch noch möglich und damit eine Rückabwicklung des Vertrages durchsetzbar ist, prüfen wir kostenlos.

Bei der Erklärung des Widerspruchs und der Durchsetzung der daraus resultierenden Ansprüche stehen wir Versicherungsnehmern gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co


Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Neckargemünd: Bahnhofstraße 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7298080 | Fax: 06223 - 7298080

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg: Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

www.nm-recht.de | www.nittel.co | www.darlehenswiderruf.net

Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/widerspruch-gegen-lebensversicherungs-und-rentenversicherungsvertraege.html

Artikel-Titel: Weitere News: Widerspruch gegen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Internet-News-Center.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Widerspruch gegen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Grüne vor SPD: 20 Tage nach Landtagswahl-Auszählpan ...

Grüne vor SPD: 20 Tage nach Landtagswahl-Auszählpan ...
USA / Nordkorea: Trump plant Treffen mit Kim Jong U ...

USA / Nordkorea: Trump plant Treffen mit Kim Jong U ...
USA: Nach Kritik der First Lady wird Trumps Vize-Si ...

USA: Nach Kritik der First Lady wird Trumps Vize-Si ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Brandenburg-Konzentrationslag ...

Gruene-Woche-Berlin-Rundgang-2016-160123- ...

57-Biennale-Venedig-2017-Giardini-Pavillo ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Autopflege von Meguiar’s Man hat es oft im Fernsehen gesehen und geschmunzelt, denn was dort gezeigt wurde schien eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Und dann war diese Werbekarte für ein kostenloses Pflegesem ... (Siegfrid Männig, 18.5.2020)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 So geht Nachhaltigkeit in der Arbeitswelt - DIE JOB SCHNEIDER sind offiziell SDG!Fit (PR-Gateway, 24.04.2024)
Zertifikat von OekoBusiness Wien für DIE JOB SCHNEIDER

Wien, am 24. April 2024. Das Thema Nachhaltigkeit im Business-Kontext hatte für DIE JOB SCHNEIDER schon immer hohe Priorität. In diesem Sinne hat Heidi Blaschek, Mitgründerin des Personaldienstleisters, entschieden, einen Schritt weiterzugehen. Letztes Jahr durchlief sie mit DIE JOB SCHNEIDER das Modul SDG!Fit von OekoBusiness Wien, um die Strukturen dahingehend weiter zu optimieren. "Die Analyse im Rahmen des SDG!Fit-Moduls führt ...

 Delta präsentiert bahnbrechende Lösungen für Smart Manufacturing und E-Mobility auf der Hannover Messe 2024 (PR-Gateway, 23.04.2024)


Hannover, 23. April 2024 - Delta, ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Energiemanagement und Anbieter von IoT-basierten, intelligenten, grünen Lösungen, präsentiert auf der Hannover Messe 2024 unter dem Motto "Realizing an Intelligent, Sustainable and Connecting World" seine einzigartigen Lösungen zur Förderung von intelligenter Fertigung und nachhaltigen Städten. Vorgestellt werden eine neue Generation von kollaborierenden Robotern (Cobots) für eine smarte Fabrik-Automatisi ...

 Rohstoffpreise und Immobilienmarkt: Auswirkungen auf Investitionen (PR-Gateway, 23.04.2024)


Die Preisspirale in der Baubranche als Herausforderung für den Immobilienmarkt - Diskussionsbeitrag von Daniel Slenters, Managing Partner der ETERRA-Group aus Magdeburg.



Der Immobilienmarkt, einst ein Refugium der Stabilität, steht heute vor turbulenten Zeiten. Die Preise für Baumaterialien haben im ersten Halbjahr signifikant zugelegt. Zement allein verteuerte sich um beeindruckende 41,7 Prozent, so das Statistische Bundesamt. Die Konsequenzen sind drastisch: Der ...

 Innovation in der Prüftechnik: Die Federkontakte der uwe electronic (PR-Gateway, 22.04.2024)


uwe electronic bietet eine breite Palette an Federkontakten, die als Schlüsselelement in der Prüftechnik dienen. Dank ihrem langlebigen Design und stabilen Übergangswiderstand erleichtern diese gefederten Kontaktstifte vielfältige Prüfverfahren auf unterschiedlichsten Anwendungsgebieten.



Vielseitige Funktion und hohe Beständigkeit



Federkontakte schaffen die elektromechanische Verbindung zwischen dem Testsystem und dem Prüfling oder der Baugruppe. ...

 SMROBOT bringt intelligenten Pool-Reinigungsroboter auf den Markt - Valor (schwertschmiedeviktor, 19.04.2024)
Unvergleichliche Reinigungsleistung mit fortschrittlicher KI-Technologie

Am 28. März 2024 stellte SMOROBOT offiziell die ValorTM -Serie intelligenter Poolreinigungsroboter (im Folgenden "Valor") vor und setzte damit einen neuen Standard in der automatisierten Poolreinigung und -pflege.

Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) sind Roboter ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden. Die Einf ...

 Graph Query Language (GQL) ist neuer ISO-Standard (PR-Gateway, 18.04.2024)
Die Abfragesprache für Graphdatenbanken ist die erste ISO-zertifizierte Datenbanksprache seit SQL im Jahr 1987

München - 18. April 2024 - Das ISO/IEC Joint Technical Committee 1 (JTC1) hat GQL (Graph Query Language) zum internationalen Standard erklärt. Die Abfragesprache für Graphdatenbanken definiert die Datenstrukturen und Grundoperationen für das Arbeiten mit ...

 Die FORAN GmbH hat einen neuen Webauftritt (PR-Gateway, 18.04.2024)
Der Relaunch der FORAN Website lässt die Onlinepräsenz des Unternehmens mit modernem Design und neuen Features strahlen.

Die FORAN GmbH freut sich, die Einführung ihres neu gestalteten Webauftritts bekannt zu geben. Die überarbeitete Website bietet ein modernes Design, neue Features und eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit, um ihren Kunden einen noch besseren Überblick über Unternehmen, Team und Dienstleistungen zu bieten.



"Der Relaunch unserer Website markiert ...

 Zwischen Klassik und Konflikt: Goethe, Iphigenie und Orest (PR-Gateway, 18.04.2024)


Wie sprengt Goethes "Iphigenie auf Tauris" die Grenzen traditioneller Interpretationen? Und inwieweit passt sich sein bekanntes Werk der klassizistischen Tradition an? Der im Januar 2024 bei GRIN erschienene Sammelband "Goethes Bühnenstück "Iphigenie auf Tauris". Interpretationsansätze und Motivik" beantwortet diese Fragen eingehend. Umfassende Interpretationen von Iphigenies Charakter enthüllen ein Netz aus Konflikten ...

 Zum Earth Day am 22. April: (PR-Gateway, 18.04.2024)
Nachhaltigkeit und Umweltschutz durch Refurbished-Produkte

Nachhaltigkeit liegt auch uns bei PEARL am Herzen! Deshalb geben wir retournierten Produkten eine

zweite Chance, bieten sie günstig an und handeln nachhaltig! Für die bei PEARL gekauften Refurbished-

Produkte gibt es - wie bei Neuware - 24 Monate Gewährleistung und ein 14-tägiges Widerrufsrecht:

https://www.pearl.de/versandruecklaeufer ...

 
Volvo Cars verbessert den Verkaufs- und Leasingprozess mithilfe der FICO Plattform (PR-Gateway, 17.04.2024)


- Volvo Cars setzt die FICO Plattform strategisch ein, um die Prozessgeschwindigkeit zu verbessern, die Kosteneffizienz für Endkunden sicherzustellen und um dem eigenen Software-Team mehr Kontrollmöglichkeiten zu geben.

- Die Implementierung in den Segmenten B2C, B2B und Flottenmanagement hat zu einer Erhöhung der Effizienz und mehr Agilität geführt.

- Volvo Cars gewinnt einen 2024 FICO Decisions Award für Kunden-Onboarding und

-Management.


< ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Widerspruch gegen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Links
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Links:
Benzin (E5, E10, Super Plus), Diesel, Biodiesel, Autogas, Erdgas: Nützlicher Service in Zeiten steigender Benzinpreise - das Telefonbuch bietet aktuellen Benzinpreisvergleich per App, mobil oder PC!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Widerspruch gegen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge